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		<title>www.dbb-nrw.de: Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht Mitteilungen</title>
		<description>Wichtige Informationen rund um die genannten Themen. Z. B. zu Mutterschutzzeiten und Elterngeld.</description>
		<language>de</language>
		
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		<lastBuildDate>Mon, 14 May 2012 15:27:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung </title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/entschaedigungsansprueche-wegen-diskriminierung/</link>
			<description>Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2012 (Aktenzeichen: 8 AZR 160/11) wurde...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2012 (Aktenzeichen: 8 AZR 160/11) wurde festgestellt, dass behinderte Stellenbewerber wegen der unterlassenen Einladung eines öffentlichen Arbeitgebers zu einem Vorstellungsgespräch eine Entschädigung wegen Diskriminierung nur in einem Zeitraum von zwei Monaten geltend machen können. Die Zweimonatsfrist sei die des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Die Verfallsfrist fange in dem Moment zu laufen an, in der der Bewerber von seiner Benachteiligung erfahre.&nbsp;&nbsp;
Der Kläger hatte sich als Lehrkraft in einer Justizvollzugsanstalt beworben und in seiner Bewerbung auf seine Schwerbehinderung hingewiesen. Die Absage des Landes, ohne ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen, empfand der Kläger als diskriminierend. In solchen Konstellationen habe der Bewerber ein Recht auf Einladung, es sei denn, er ist offensichtlich ungeeignet für die Stelle. Die Geltendmachung einer Entschädigungszahlung beim Arbeitgeber sei zwei Monate und zwei Tage später eingegangen. Der Entschädigungsanspruch sei wegen der Verspätung von zwei Tagen verfallen, so das Bundesarbeitsgericht.
]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Nebengebiete</category>
			<category>Sozialrecht</category>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:34:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einkommensrunde 2012: 6,3 % mehr Lohn und Gehalt</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/einkommensrunde-2012-63-mehr-lohn-und-gehalt/</link>
			<description>Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bekommen zum 1. März 2012 3,5...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong>Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bekommen zum 1. März 2012 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 weitere 1,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt.</strong></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen resümierte in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam: &quot;Der Verhandlungsmarathon hat sich letztlich gelohnt. Mit der Tarifeinigung wird der Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung sichergestellt.&nbsp;<strong>Alles andere vor allem mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes vollkommen unvertretbar gewesen werden.</strong>&quot;</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Für die&nbsp;<strong>Auszubildenden</strong>&nbsp;bedeutet der Abschluss eine Erhöhung der Vergütung zum 1. März 2012 um&nbsp;<strong>50 Euro</strong>&nbsp;und zum 1. August 2013 um weitere&nbsp;<strong>40 Euro</strong>. Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen übernehmen künftig die Arbeitgeber, wenn sie oberhalb des Eigenanteils liegen. &quot;Ein wichtiger und richtiger Schritt, um den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber für junge Menschen wieder attraktiver zu machen&quot;, so Guntermann.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Zudem berücksichtigt die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Der DBB-Verhandlungsführer&nbsp;<strong>Frank Stöhr</strong>: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten<strong>&nbsp;Einkommens- und Übernahmeregelungen</strong>&nbsp;für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Aufgrund einer aktuellen&nbsp;<link 102 - internal-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts</link>&nbsp;wurde zudem die Urlaubsregelung angepasst: ab 2013 erhalten alle Beschäftigten einheitlich&nbsp;<strong>29 Tage Urlaub</strong>, ab 55 Jahren gibt es 30 Tage.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Der DBB NRW begrüßt die Entscheidung für eine altersunabhängige und damit diskriminierungsfreie Urlaubsdauer für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. &quot;<strong>Das richtige Signal für Nordrhein-Westfalen, wo wir auch dringenden Handlungsbedarf für die Landesregierung zur Regelung des Urlaubs in den öffentlichen Diensten sehen.</strong>“</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die Einigung erfolgte erst am vierten Verhandlungstag der dritten Tarifrunde. Davor hatten sich bundesweit mehr als 200.000 öffentlich Bedienstete an Warnstreiks beteiligt.</p>
<p class="MsoNormal">&quot;Nun gilt es, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich&nbsp;<strong>auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen</strong>&quot;, so Guntermann. „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, unterstrich Stöhr deutlich die Forderung.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><link http://www.dbb.de/cache/teaserdetail-ekr-2012/artikel/stoehr-tragfaehiger-kompromiss-erreicht-tarifergebnis-jetzt-auf-beamte-uebertragen.html - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Tarifabschluss und vorläufige Entgelttabellen</link></p>
<p class="MsoNormal">- stehen auf der Website des Deutschen Beamtenbundes zur Verfügung.</p>]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 31 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Frage nach Schwerbehinderung erlaubt</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/frage-nach-schwerbehinderung-erlaubt/</link>
			<description>Die Frage nach Schwerbehinderung zur Vorbereitung von Kündigungen während des bestehenden...</description>
			<content:encoded><![CDATA[
<strong>Die Frage nach Schwerbehinderung zur Vorbereitung von Kündigungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist erlaubt.</strong>
Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.02.2012 (Aktenzeichen: 6 AZR 553/10) entschieden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach einer eventuellen Schwerbehinderung fragen dürfen. Wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz nach einer Beschäftigung von 6 Monaten genießt, muss er die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung wahrheitsgetreu beantworten.
Geklagt hat ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Gegen sein Unternehmen war ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Während der Vorbereitungen von notwendigen Entlassungen wurde vom Insolvenzverwalter ein Fragebogen angefertigt, der die Frage nach der Schwerbehinderung enthielt.&nbsp;
Der Arbeitnehmer und Kläger beantwortete diese Frage mit „nein“ und wurde entlassen. Die Kündigung ist wirksam, so das Bundesarbeitsgericht. Die Frage nach der Schwerbehinderung soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, sich rechtskonform zu verhalten. Die Frage wurde im Fragebogen deshalb gestellt, um bei der gesetzlich vorgeschriebenen Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter nach sozialen Gesichtspunkten vorzugehen und eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
]]></content:encoded>
			<category>Sozialrecht</category>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 13:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer rechtswidrig</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/altersabhaengige-staffelung-der-urlaubsdauer-rechtswidrig/</link>
			<description>Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters.</strong>
Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20.03.2012 – 9 AZR 529/10 – entschieden.
Damit wurde der am 27.10.1971 geborenen Klägerin für die Jahre 2008 und 2009 über den tariflich vorgesehenen Urlaub von 29 Arbeitstagen ein weiterer Urlaubstag zugestanden.
§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD regelt, dass bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG in Verbindung mit § 1 AGG gesehen, wonach Beschäftigte unter anderem nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden dürfen, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstigere Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein solches gesteigertes Urlaubsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen des Verbot der Diskriminierung wegen des Alters könnten nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise nach oben angepasst werde, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage betrage.
§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVL entspricht der Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD. Gleiches gilt für § 18 Abs. 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Ausgehend davon, dass das Bundesarbeitsgericht im Bereich des TVL im Bereich der Tarifbeschäftigten des Landes und das Bundesverwaltungsgericht im Landesbeamtenbereich ebenfalls einen Verstoß gegen die Vorschriften des AGG sehen, ist der dbb nrw sowohl an das Landesfinanz-, als auch an das Ministerium für Inneres und Kommunales herangetreten und hat die Forderung erhoben, die Folgerungen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum TVöD zu ziehen. Im Übrigen wird sich der Vorstand des dbb nrw auf seiner nächsten Sitzung mit den Auswirkungen der Entscheidung und den zu treffenden Maßnahmen befassen.]]></content:encoded>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 21:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Warnstreiks und Demos in Nordrhein-Westfalen</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/warnstreiks-und-demos-in-nordrhein-westfalen/</link>
			<description>In Nordrhein-Westfalen hat der Deutsche Beamtenbund und die DBB Tarifunion heute (21.03.) in den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In Nordrhein-Westfalen hat der Deutsche Beamtenbund und die DBB Tarifunion heute (21.03.) in den Städten Bielefeld, Bochum, Duisburg und Köln Warnstreiks und Demonstrationen durchgeführt.&nbsp;
<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen in&nbsp;<strong>Bochum</strong>: „Die Vielzahl der Kolleginnen und Kollegen im Demonstrationszug zum Willy-Brandt-Platz zeigt, wie groß der Unmut bei den Beschäftigten ist. Auffällig dazu ist die große Zahl der jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich vor dem Bochumer Rathaus versammelt haben. Das ist ein besonders starkes Signal an die Arbeitgeber.“
Für die Kritik an der Forderung des DBB nach 6,5 % mehr Lohn, insbesondere der kommunalen Arbeitgeber, hat&nbsp;<strong>Uli Silberbach</strong>, stv. Bundesvorsitzender des DBB&nbsp;kein Verständnis: „Wer als Politiker wirklich meint, die Staatseinnahmen reichten nicht mehr, um Kindergärten zu betreiben, der soll es bitte offen sagen.“
<strong>Roland Staude</strong>, 2. Vorsitzender des DBB NRW und<strong>&nbsp;Andreas Hemsing</strong>, Mitglied des DBB NRW Vorstands, gingen gemeinsam mit&nbsp;10.000 Kolleginnen und Kollegen in<strong>&nbsp;Bielefeld</strong>&nbsp;in einem Demonstrationszug vor das Rathaus. Hemsing: „Der Öffentliche Dienst wird von den politisch Verantwortlichen im Stich gelassen indem kein Schritt zu einer gerechtfertigten Entgelterhöhung gemacht wird.&quot;
Zur großen Kundgebung auf dem Heumarkt in&nbsp;<strong>Köln&nbsp;</strong>kamen fast 20.000 Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung.&nbsp;<strong>Frank Stöhr</strong>, 1. Vorsitzender der DBB Tarifunion und<strong>&nbsp;Markus Schallenberg&nbsp;</strong>vom DBB NRW Vorstand waren mit dabei.&nbsp;
Stöhr fasste die bisherigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen in Köln zusammen: „Wir haben zwar ein Arbeitgeberangebot, aber ein ausgesprochen schlechtes. Das ist nicht mehr als die Fortschreibung der Reallohnverluste der vergangenen Jahre.<strong>&nbsp;Es scheint, die Arbeitgeber in Bund und Kommunen wollen ihre Haushalte zu Lasten der Beschäftigten sanieren.“</strong>
In Duisburg trillerten&nbsp;ebenfalls&nbsp;10.000&nbsp;Kolleginnen und Kollegen mit ihren Pfeifen auf dem Burg-(Rathaus)-Platz zur Hauptkundgebung.&nbsp;<strong>Sieglinde Hasse</strong>, stellv. Vorsitzende der DBB Tarifunion in Duisburg: „Die Bereitschaft der Betroffenen, für ihre Belange auf die Straße zu gehen, wächst mit jeder Aktion.&nbsp;<strong>Wir erwarten in der dritten Runde am 29. März in Potsdam ein realistisches und verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber!“</strong>&nbsp;
]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 11:21:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Altersabhängige Staffelung von Urlaubstagen rechtswidrig</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/altersabhaengige-staffelung-von-urlaubstagen-rechtswidrig/</link>
			<description>Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 20.03.2012 entschieden, dass  die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 20.03.2012 entschieden, dass&nbsp; die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) unwirksam ist.&nbsp;</strong>
Bisher bekommen Beschäftigte laut § 26 des Tarifvertrages bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre besteht Anspruch auf 29 Urlaubstage und ab 40 Jahren 30 Tage. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteilige Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstoße gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung sei nicht dazu da, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen, dafür sei die Staffelung von 30 und 40 Jahren ungeeignet, so das Bundesarbeitsgericht. Somit stehen jüngeren Arbeitnehmern, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben&nbsp; im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub zu.
„Der Beamtenbund NRW begrüßt die Entscheidung für eine altersunabhängige und damit diskriminierungsfreie Urlaubsdauer für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,“ erklärte&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>, 1. Vorsitzender des DBB Landesbundes. „Mit dem Urteil besteht dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung zur Regelung des Urlaubs in den öffentlichen Diensten.“&nbsp;
Es handelt sich um eine Entscheidung, die den Vertrag zum TVöD betrifft. Im Hinblick auf den Tarifvertrag für die Länder und den Beamtenbereich wird nach Auffassung des DBB NRW die Entscheidung Ausstrahlung haben, da dort gleichlautende Vorschriften gelten.
Der Beamtenbund hat mit Schreiben an Finanz- und Innenminister des Landes NRW gefordert, umgehend Folgerungen aus dem Urteil zu ziehen und für alle Tarifbeschäftige und Beamtinnen und Beamte einen Erholungsurlaub von 30 Tagen vorzusehen.]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Tarif</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 16:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Warnstreik und Demonstrationen am 21.03.2012</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/warnstreik-und-demonstration-am-21032012/</link>
			<description>Die DBB Tarifunion ruft ihre Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst zu einem ganztägigen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die DBB Tarifunion ruft ihre Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst zu einem ganztägigen Warnstreik am 21. März 2012 in Nordrhein-Westfalen auf. Der Deutsche Beamtenbund NRW unterstützt die Warnstreiks und Demonstrationen und bittet seine Mitglieder um entsprechende Beteiligung.</strong>
Die&nbsp;berechtigte Kernforderung beträgt 6,5 % mehr Einkommen, mindestens 200 Euro. Für Auszubildende fordert der DBB&nbsp;100 Euro mehr im Monat und eine garantierte Übernahme. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.
<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des DBB NRW: &quot;6,5 % sind gerechtfertigt.&nbsp;Der Öffentliche Dienst hat&nbsp;im Vergleich zur Privatwirtschaft seit dem Jahr 2002 einen Einkommensrückstand von über 6 % aufgebaut. Dagegen ist das von den&nbsp;Arbeitgebern vorgelegte Angebot&nbsp;völlig&nbsp;<span style="TEXT-ALIGN: justify; BACKGROUND-COLOR: white; FONT-FAMILY: Arial, sans-serif; FONT-SIZE: 9pt">indiskutabel!&quot;</span>
Weil das so ist und weil die Kolleginnen und Kollegen von dem dünnen Angebot der Arbeitgeber&nbsp;enttäuscht sind, wird es zu einer massiven Ausweitung der Warnstreikaktionen im gesamten&nbsp;Bundesgebiet kommen.
I<strong>n Nordrhein-Westfalen wird der DBB vor allen in den Städten&nbsp;Bielefeld, Bochum (ehemals Dortmund), Duisburg und Köln am 21.03.2012 Warnstreiks und Demonstrationen durchführen.</strong>
Weitere Informationen:
<link fileadmin/user_upload/PDF/Einkommensrunde_2012/Streikaufruf_Bielefeld.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Warnstreik und&nbsp;Demonstrationen in Bielefeld</link>
<link fileadmin/user_upload/PDF/Streikaufruf_Bochum_allgemein.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Warnstreik und&nbsp;Demonstrationen in&nbsp;Bochum</link>
<link fileadmin/user_upload/PDF/Streikaufruf_Duisburg.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Warnstreik und&nbsp;Demonstrationen in Duisburg</link>
<link fileadmin/user_upload/PDF/Einkommensrunde_2012/Streikaufruf_Koeln.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Warnstreik und&nbsp;Demonstrationen in Köln</link>

]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			<category>Verbände</category>
			<category>Allgemein</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 21:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>DBB NRW: „Lohnrückschritt nicht vermittelbar“</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/dbb-nrw-lohnrueckschritt-nicht-vermittelbar/</link>
			<description>In Potsdam wurden die Verhandlungen der Einkommensrunde 2012 mit Bund und den Kommunen fortgesetzt....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><strong>In Potsdam wurden die Verhandlungen der Einkommensrunde 2012 mit Bund und den Kommunen fortgesetzt. Nachdem die Arbeitgeberseite in der Auftaktrunde kein Angebot auf den Tisch gelegt hat, ist der Ärger bei den betroffenen Beschäftigten groß.</strong></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Andreas Hemsing</strong>, Mitglied des Vorstands des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen Westfalen hat eine klare Linie „Der Öffentliche Dienst wird gelobt, da er maßgeblich geholfen hat, dass unser Land nach der wirtschaftlichen Krise so schnell wieder gut da steht. Nun aber wird genau dieser Öffentliche Dienst von den politisch Verantwortlichen im Stich gelassen indem kein Schritt zu einer gerechtfertigten Entgelterhöhung gemacht wird.&quot;</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Fakt ist: Über 8 Prozent Lohnrückschritt im Vergleich zur Privatwirtschaft sind nicht mehr vermittelbar. Das geht eng einher mit dem&nbsp;<strong>aktuellen Fachkräftemangel</strong>. Um dem Bedarf an über 700.000 Neueinstellungen in den nächsten zehn Jahren gerecht zu werden, muss der Öffentliche Dienst ein Tarifgebilde anbieten, mit dem man in der Zukunft für Fachkräfte attraktiv wird.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Dieses und die Verpflichtung zur perspektivischen Ausbildung und der hiermit verbundenen&nbsp;<strong>Übernahme der Auszubildenden</strong>&nbsp;sind Maßnahmen, die den Problemen des demografischen Wandels gerecht werden. &quot;Der gebetsmühlenartige Hinweis der Kommunen auf die leeren Kassen wird hier sicher nicht weiterhelfen und ist auf Dauer kontraproduktiv&quot;, so Hemsing, der Mitglied der DBB-Verhandlungskommission ist. Vielmehr gehört zu attraktiven Arbeitsbedingungen auch eine attraktive Bezahlung.<strong>&nbsp;&quot;Um konkurrenzfähig zu sein, brauchen wir daher ein spürbares Plus in der Lohntüte! Und zwar jetzt!“</strong></p>]]></content:encoded>
			<category>Tarif</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			<category>Allgemein</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 18:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>DBB kündigt Warnstreiks an</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/dbb-kuendigt-warnstreiks-an/</link>
			<description>Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2012 mit Bund und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Die Arbeitgeber haben in der zweiten Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2012 mit Bund und Kommunen ein völlig unzureichendes Angebot vorgelegt.&nbsp;</strong>
Der DBB Verhandlungsführer&nbsp;<strong>Frank Stöhr</strong>&nbsp;kündigte an, dass jetzt mit einer Ausweitung der Warnstreiks und Protestaktionen der Kolleginnen und Kollegen zu rechnen ist. „Ich denke, es wird ein kraftvolles Signal an die Arbeitgeber geben, dass die Beschäftigten eine gerechte Anerkennung für ihre Arbeitsleistung einfordern und bereit sind, diese Anerkennung notfalls auch zu erzwingen.“
&quot;Auch in Nordrhein-Westfalen werden wir Zeichen setzen&quot;, so&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen heute (13.03.) in Düsseldorf. &quot;Dass die Arbeitgeber jedem Gewerkschaftsargument immer nur den Hinweis auf die „knappen Kassen“ entgegensetzen, ist nicht mehr hinnehmbar.&quot;
Zum Hintergrund:<br />Bei den am 12. März 2012 in Potsdam geführten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen haben die&nbsp;Arbeitgeber lediglich&nbsp;3,3 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von 24 Monaten geboten.

<p class="bodytext" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; BACKGROUND: white"><span style="FONT-FAMILY: Arial, sans-serif; FONT-SIZE: 10pt"><link http://www.dbb.de/dokumente/tarifunion/E_Mail_10_Einkommensrunde_2012_Weitere_Aktionen.pdf - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Weitere Informationen</link></span></p>
<p class="bodytext" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; BACKGROUND: white"><span style="FONT-FAMILY: Arial, sans-serif; FONT-SIZE: 10pt">Flugblatt Einkommensrunde 2012</span></p>]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 20:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Oberverwaltungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/oberverwaltungsgericht-bestaetigt-streikverbot-fuer-beamte/</link>
			<description>Düsseldorf: Mit dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für NRW in Münster,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Düsseldorf: Mit dem gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für NRW in Münster, uneingeschränkt am Streikverbot für Beamte festzuhalten, wurde nicht nur NRW, sondern der gesamten Republik ein guter Tag beschert. Der Beamtenbund hat die Forderung nach einem Streikrecht für Beamte stets zurückgewiesen und sieht sich so durch das Urteil ausdrücklich bestätigt.</strong>
Das klassische Element des Beamtentums ist das&nbsp;Streikverbot. Zu Recht weist das OVG darauf hin, dass zur Aufrechterhaltung staatlichen Handelns Beamten kein Streikrecht zustehe könne.&nbsp;
Das Streikverbot für Beamte sichert der Bevölkerung 24 Stunden am Tag und das 365 Tage im Jahr staatliche Leistungen auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen. Dafür sorgen alle Beamten unabhängig davon, ob sie im Schuldienst, in Behörden oder zur inneren und äußeren Sicherheit eingesetzt sind. Deshalb begrüßt der dbb auch die eindeutige Feststellung des OVG wonach das Streikverbot unabhängig davon gelte, welche Funktion der einzelne Beamte ausübt, denn allein der Status als Beamter sei entscheidend.
Neben der rechtlichen Betrachtung stellt der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>&nbsp;heute in Düsseldorf noch einmal klar: „Wer Streikrecht für Beamte fordert, will das Beamtentum abschaffen. Wer das Beamtentum abschafft, will eine andere Republik und gefährdet so Demokratie und Staat in Freiheit und Sicherheit.“

]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 13:03:00 +0100</pubDate>
			
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