Gleichstellung in Deutschland-Theorie oder erreichtes Ziel?
Sitzung der DBB Frauenvertretung nrw am 18.05.2011
Nach mehr als zwei Jahren hat die Sachverständigenkommission der Bundesregierung ihr Expertengutachten mit dem Titel „Neue Wege - gleiche Chancen“ für den ersten Gleichstellungsbericht vorgelegt.
Der Auftrag der Kommission bestand darin, den politischen Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebensphasen und an den Übergängen im Lebenslauf zu bestimmen. Als Basis für eine innovative Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer sollten Zukunftsfelder für die Gleichstellungspolitik herausgearbeitet und analysiert werden. Im Fokus stand zu dem die Überprüfung, ob und durch welche Maßnahmen Veränderungsimpulse in diesen Zukunftsfelder zu setzen sind.
Der Auftrag
Kern des Auftrags der Kommission war, die Situation von Männern und Frauen in verschiedenen Phasen ihres Lebens zu untersuchen und „Knotenpunkte“ in ihrem Leben zu erkennen, an denen sie Entscheidungen treffen, und ob sich daraus unter Umständen nachhaltige Auswirkungen für ihre berufliche und privat-familiäre Situation ergeben.
Unabhängig von dem zentralen Ergebnis, dass Deutschland immer noch großen Nachholbedarf in Sachen Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern hat, gibt das vorgelegte Gutachten nunmehr Rückenwind für die zukünftigen gleichstellungspolitischen Herausforderungen in Bund und Ländern.
Forderungskatalog der Landesfrauenvertretung des DBB NRW
Die Landesfrauenvertretung des DBB NRW hat sich in ihrer letzten Sitzung am 18.05.2011 unter anderem mit diesem Thema beschäftigt und einen Forderungskatalog zum Thema Gleichstellung gemeinsam erarbeitet und diskutiert. Grundsätzlich, so die Vorsitzende Andrea Sauer-Schnieber, seien zwar schon im Landeshaushalt 2011 entsprechende Forderungen des DBB NRW zur gendergerechten Verteilung von Haushaltsmitteln gefordert worden. Dennoch bestünde hier konkreter Nachholbedarf um zu einer echten Chancengleichheit im Wege der Gleichstellung von Frauen und Männern zu kommen. Einigkeit bestand unter den Teilnehmerinnen dahingehend, dass insbesondere gut qualifizierte Frauen für den öffentlichen Dienst und die Gesellschaft unabdingbar sind. Der erstellte Forderungskatalog wird entsprechend weiterentwickelt und konkretisiert.
In der Sitzung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW kamen die Teilnehmerinnen unter Berücksichtigung des Gutachtens der Sachverständigenkommission zu dem Ergebnis, dass sich für die Gleichstellungspolitik in Deutschland und damit auch für NRW dennoch zentrale Trends ab zeichnen.
Steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen
Hier sei zu bemerken, dass die zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen sich überwiegend auf der Grundlage einer kontinuierlich wachsenden Anzahl von Minijobs und einer Umverteilung des Erwerbsvolumens unter Frauen vollzieht. Eine eigene Existenzsicherung kann hier aber noch nicht stattfinden, weil die Beschäftigungsverhältnisse auf Grund von Unterbrechungen und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen dies nicht bietet.
Im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern divergiert der Stundenlohn zwischen Männern und Frauen in Deutschland mit etwa 23 % (im öffentlichen Dienst 8 %). Kaum ein anderes Land in Europa hat derartige Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Frauen haben in Deutschland mehr als ein doppeltes Risiko im Vergleich zu Männern, niedrig entlohnt zu werden. Faktisch ist der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht flächendeckend umgesetzt worden. Durch die höherer Betroffenheit sind mehr als zwei Drittel aller Niedriglöhner in Deutschland Frauen. Dies hat auch wiederum nachteilige Auswirkungen auf die Altersversorgung. Frauen rutschen hier in die Altersarmut.
Unterschiedlich ist die Teilzeitarbeit, dies sich zwischenzeitlich stark ausdifferenziert hat, als weibliche Domäne zu bewerten. Im Vergleich zu Frauen nutzen Männer eher selten die sozialversicherungspflichtige Teilzeit.
Divergierende Erwerbsbiografien von Frauen und Männern
Auch die Erwerbsbiografien von Frauen unterscheiden sich immer noch sehr stark von denen der Männer, obgleich es zu einer Annäherung gekommen ist. Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen hinterlassen Spuren in der Erwerbsbiografie. Damit verbunden sind verminderte Einkommens- und Karrierechancen. Hier ist auch der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr gefragt. Da diese meist in Verbindung mit Fürsorgeaufgaben stehende „Ausstiege“ von Frauen entsprechend traditioneller Rollenmodelle erwarten, investieren sie weniger in die Weiterbildung und die Entwicklung weiblicher Beschäftigter. Hierdurch werden aber auch diejenigen Frauen benachteiligt, die nie Kinder bekommen oder mit Kindern ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen.
Frauen in Führungspositionen
Ebenso enttäuschend fällt die Bestandsaufnahme zum Thema „ Frauen in Führungspositionen“ aus. Hiervon sind sowohl Leitungsebenen betroffen als auch die Zusammensetzung von Aufsichtsräten und Vorstandspositionen. Für den öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass hier nur jede vierte Führungsposition von einer Frau wahrgenommen wird.
Mit dem Fokus auf das Thema „Familienfreundlichkeit“ und des sich abzeichnenden Mangels von Fachkräften haben flexible Arbeitszeitformen und andere potentiell vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst Einzug genommen. Dennoch wird dieser positive Trend durch eine zunehmende Arbeitsdichte infolge reduzierter Personaldecken und durch die ansteigenden Anforderungen an die zeitliche Flexibilität der Beschäftigten durch ausgedehnte Servicezeiten konterkariert.
Folglich muss die Gleichstellung als Bestandteil moderner Innovationspolitik endlich durchgesetzt werden, damit Deutschland innerhalb Europas weiter wettbewerbsfähig bleibt, denn diese enthält erhebliches wirtschaftliches Potential für die freie Wirtschaft und den öffentlichen Dienst.



