DBB NRW fordert von der NRW Landesregierung eine Bundesratsinitiative zum Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte

15. Aug 2011
  • Meinolf Guntermann

Das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (BBVLG 1975) sieht vor, dass vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 EUR gezahlt werden.

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge nebst Familienzuschlag der Stufe 1  971,45 Euro monatlich nicht erreichen, erhalten 13,29 Euro.
Dieser Grenzbetrag von 971,45 EUR ist seit Jahren unverändert geblieben. Eine Anpassung aufgrund wirtschaftlicher, finanzieller oder politischer Entwicklung fand nicht statt.

Jetzt fordert der DBB NRW die Landesregierung auf, über eine Bundesratsinitiative diese Grenzwertregelung im Gesetz ganz zu streichen und grundsätzlich den höheren Betrag von 13,29 EUR an vermögenswirksamen Leistungen zu zahlen.
Dies sind dann immer noch nur ein Drittel des Betrages, der mit regelmäßig 39,88 EUR den Beschäftigten in der privaten Wirtschaft gezahlt wird.

Deshalb sollte diese Bundesratsinitiative der Landesregierung als zweites Element eine deutliche Anhebung der vermögenswirksamen Leistung in § 2 des Gesetzes vorsehen.

Weiterhin fordert er die Landesregierung auf, als drittes Element der Initiative die Kürzung des Betrages bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit ersatzlos aufzuheben.

Die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber ist eine Maßnahme, die immer im Zusammenhang mit persönlicher Vorsorge steht. "Eine Vorsorge, die neben gesetzlicher oder betrieblicher Vorsorge seit Jahren an Bedeutung zugenommen hat, was auch für die Zukunft verstärkt der Fall sein wird" so DBB Landesvorsitzender Meinolf Guntermann"So sind gerade junge Menschen unserer Gesellschaft insgesamt -auch von der Politik- aufgerufen, frühzeitig in jungen Jahren mit der persönlichen Vorsorge zu beginnen. Dies wiederum gilt für beamtete Nachwuchskräfte genauso wie für alle anderen."
Der DBB NRW ist der Auffassung, dass der im Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter und Soldaten festgeschriebene Grenzwert die Politik von Bund und Ländern konterkariert, junge Generationen zur persönlichen Vorsorge zu sensibilisieren.

Brief des DBB NRW an NRW Finanzminister Dr. Walter-Borjans

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit


Drucken