Vereinheitlichung der Wochenarbeitszeit

01. Nov 2011

"Der von der Politik „beschworene“ Gleichklang muss auch angewendet werden!"

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) hat die Landesregierung aufgefordert, die Wochenarbeitszeit für Beamte und Tarifbeschäftigte schnellstmöglich zu vereinheitlichen. Der Gleichklang muss hergestellt werden auf dem Niveau des Tarifbereichs mit maximal 40 Stunden und 39 Stunden ab Vollendung des 60. Lebensjahres.

Das ist die Hauptforderung des Landesbundes in einem Schreiben an den Innenminister Ralf Jäger als federführender Ressortchef innerhalb der Landesregierung. Der Verordnungsentwurf zu arbeitszeit- und urlaubsrechtlichen Vorschriften war dem DBB NRW zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Über die im Entwurf der Verordnung vorgesehenen Änderungen zur Arbeitszeit und zum Urlaub wurde bereits in der Septemberausgabe des DBB NRW Magazin ausführlich berichtet.

 

Das DBB NRW begrüßt ausdrücklich, dass die verschiedenen Bestimmungen zur Freistellung von Arbeitszeit sowie zum Urlaubsrecht in einer Gesamtverordnung zusammengefasst werden. Dadurch wird die Rechtsanwendung für alle Beteiligten eindeutig vereinfacht. Keine weitere Festschreibung der 41-Stunden-Woche bis Ende 2016. Ebenso eindeutig und nachdrücklich wendet sich der Beamtenbund gegen die Festschreibung der 41 Stunden-Woche in der neuen Verordnung bis Ende 2016.

 

„Auf Dauer ist es unerträglich, dass innerhalb einer Dienststelle bei obendrein zum Teil gleicher Arbeit und gleichen dienstlichen Aufgaben der Status darüber entscheidet, welche Wochenarbeitszeit für den einzelnen Beschäftigten gilt.“ so DBB NRW Landesvorsitzender Meinolf Guntermann. „Der in der Vergangenheit häufig von der Politik „beschworene“ Gleichklang muss auch dann angewendet werden, wenn es gilt Nachteile für Beamtinnen und Beamte zu beseitigen.“

 

Weiterhin erinnert der DBB NRW in seiner Stellungnahme daran, dass die Verlängerung der Wochenarbeitszeit ab dem 01.01.2004 von 38,5 auf 41 Stunden von der damaligen Regierung und der sie tragenden Koalition für fünf Jahre befristet war. Die Fortschreibung der Verlängerung der Wochenarbeitszeit von Schwarz-Gelb über den 31.12.2008 hinaus wurde insbesondere von der SPD-Fraktion als Opposition zu Recht heftig kritisiert.

Der Status darf nicht darüber entscheiden, welche Wochenarbeitszeit gilt.

Die Vereinheitlichung der Wochenarbeitszeit in den öffentlichen Diensten NRW ist spätestens mit der Dienstrechtsreform herzustellen. Insoweit verweist der DBB NRW auf das Schreiben der Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, vom 10.08.2010, in dem sie ankündigt, im Dialog mit den Personalräten und Gewerkschaften die Dienstrechtsreform auf den Weg zu bringen. Sie hatte zugesagt, im Rahmen der Reform des öffentlichen Dienstrechts der Frage nach Einführung moderner Arbeitszeitmodelle und einer Angleichung der für Beamte und Tarifangestellte geltenden unterschiedlichen Arbeitszeit nachzugehen.

 

Der DBB NRW geht davon aus, dass dieses Versprechen jetzt auch eingelöst wird.


Drucken