Beamtenbund fordert erneut Korrektur beim Weihnachtsgeld
11. Dez 2011
"Vor dem Hintergrund der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge für die NRW-Landtagsabgeordneten erwarten die Beamtinnen und Beamten einen ersten Schritt bei der Rückgängigmachung der Kürzungen beim Weihnachtsgeld mit gleichzeitiger Einbeziehung des Weihnachtsgeldes ins Grundgehalt,“ stellt der DBB-Landesvorsitzende Meinolf Guntermann erneut klar. „Wenn Mittel für Abgeordnetengehälter vorhanden sind, müssen auch Mittel für Beamtengehälter zur Verfügung stehen. Insbesondere dann, wenn zusätzliche Steuereinnahmen auf höchstem Niveau in die Haushaltskasse sprudeln.“
Die 2005 für die Landtagsabgeordneten beschlossene Diätenreform, mit der ein eigenständiges Versorgungswerk errichtet wurde, soll aufgrund von Anpassungsbedarf geändert werden. Erhalten Mitglieder des Landtags heute noch monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von 10.226 EUR so sollen sie zukünftig nur noch Bezüge in Höhe von 8.612 EUR erhalten.
Von den derzeitigen monatlichen Abgeordnetenbezügen werden 15,79 % (1.614,69 EUR) einbehalten und an das Versorgungswerk abgeführt. Es verbleiben somit 8.611,31 EUR. Zukünftig also ein Mehr von 69 Cent. Allerdings werden die Zahlungen an das Versorgungswerk um rd. 500 EUR erhöht, ohne dass der oder die MdL selbst etwas dazutun müsste. Diese, auch von den drei antragstellenden Fraktionen benannten Mehrkosten von 1,1 Mio. EUR, belasten den Landhaushalt.
Auch bei der späteren Berechnung des Versorgungsbetrages spielen diese um fast ein Drittel höheren Beitragszahlungen eine ausschlaggebende Rolle. Mitglieder des Landtags tun also heute schon etwas für ihr Alter. Dem Landesbund ist nicht bekannt, warum Haushaltsmittel vorhanden sind, wenn es um das eigene Wohl der Abgeordneten geht, aber Anpassungsbedarf beim Weihnachtsgeld der Beamten mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel ignoriert wird.
Die Bundesregierung hat ihren Wort- und Vertrauensbruch gegenüber den Bundesbeamten eingesehen und macht Kürzungen beim Weihnachtsgeld für ihre Beamten ab 2012 rückgängig. Dieser Vorwurf hat offensichtlich bei den politisch Verantwortlichen in Berlin Spuren hinterlassen. Alle Fraktionen im Düsseldorfer Landtag sind aufgefordert und gut beraten, einen ersten Schritt bei der Rückgängigmachung der Sonderopfer einzuleiten. Andernfalls werden Beamte und Versorgungsempfänger in NRW hinterfragen, welche Maßstäbe die nordrhein-westfälischen Abgeordneten zu Grunde legen, wenn es um das eigene Einkommen geht.



