DBB Tarifunion: Befristete Verträge vermeiden

06. Feb 2012

Mit Bedauern hat der Frank Stöhr (DBB Tarifunion) ein am 26. Januar 2012 verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgenommen, das so genannte Kettenverträge im öffentlichen Dienst auch weiter grundsätzlich für zulässig erklärt. 

Geklagt hatte eine nordrhein-westfälische Justizfachangestellte des Amtsgerichts Köln, die innerhalb von zehn Jahren 13 Arbeitsverträge mit ein und demselben öffentlichen Arbeitgeber zur Vertretung verschiedener Kollegen geschlossen hatte

„Der EuGH hat in einer wichtigen Abwägungsfrage die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringer geschätzt, als kurzfristige Überlegungen der Arbeitgeber“, sagte Stöhr. Kettenverträge seien nicht gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unbefristete Verträge müssten auch weiterhin die Regel bleiben.

In der Privatwirtschaft sind Kettenverträge nicht mehr zulässig

 Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass ihr letzter Vertrag als unbefristet zu gelten habe, da kein sachlicher Grund für eine Befristung vorliege. In der Privatwirtschaft in Deutschland sind solcherlei Kettenverträge bereits nicht mehr zulässig. In seinem aktuellen Urteil (Az.: C-586/10) stellte der EuGH allerdings fest, „dass der vorübergehende Bedarf an Vertretungskräften – wie im deutschem Recht vorgesehen – grundsätzlich einen sachlichen Grund im Sinne des Unionsrechts darstellen kann, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch deren Verlängerung rechtfertigt“.

360.000 Zeitverträge

"Die Zahl der befristeten Verträge im öffentlichen Dienst in Deutschland steigt seit Jahren stark an. Dies hat vielfach rein finanzielle Gründe“, kritisiert Stöhr. So gebe es in Deutschland bereits 360.000 Zeitverträge im öffentlichen Dienst und der Trend zeige nach oben. Nach Auffassung Stöhrs sind befristete Verträge in einigen Fällen wie zum Beispiel im Forschungsbereich oder der Kinderbetreuung durchaus geboten. „Kettenverträge dürfen aber nicht die Normalarbeitsverhältnisse ablösen. Der öffentliche Dienst muss eine Vorbildfunktion wahrnehmen“, fordert Stöhr. 


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