DBB NRW begrüßt Pläne, den Rentenanspruch von Frauen zu erhöhen

Guntermann: Regelung ist auch für den Beamtenbereich zu übernehmen

24. Apr 2012

Die Regierungskoalition debattiert in den letzten Tagen im Rahmen des Betreuungsgelds auch den höheren Rentenanspruch für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind. 

Meinolf Guntermann, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen begrüßt diesen Vorstoß und fordert die zeitnahe Änderung der rentenrechtlichen Vorschriften: „Eine Schlechterstellung der Eltern, deren Kind vor dem 01.01.1992 zur Welt kam, ist untragbar und sozial ungerecht.“

Bisher werden Eltern in der Rentenversicherung unterschiedlich viele "Entgeltpunkte" für die Erziehung angerechnet. Für Kinder, die nach dem 01.01.1992 geboren sind, gibt es drei Punkte - für alle älteren Kinder nur einen Punkt. Von der Zahl der im Arbeitsleben erreichten Entgeltpunkte hängt die Höhe der am Ende gezahlten Rente ab. Ein Entgeltpunkt ist derzeit im Westen 27,47 Euro wert, in den neuen Ländern 24,37 Euro. Die monatliche Rente für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes würde bei Angleichung an die Regelungen für jüngere Kinder also um etwa fünfzig Euro steigen. 

Guntermann: „Die von der Union geforderte Anhebung des Rentenanspruchs fordern wir seit langem.“ Vor der drohende Altersarmut sei es nun Zeit, die überfällige Regelung endlich zu etablieren, so der DBB NRW-Chef heute (24.04.) in Düsseldorf

Im Beamtenbereich muss diese Regelung ebenfalls übernommen werden, da auch hier die Situation vergleichbar ist. Der DBB NRW fordert einen Gleichklang der Regelungen. Beamtinnen und Beamte erhalten bisher bei Kindern, die bis zum 31.12.1991 geboren sind, einen 6-monatigen pensionserhöhenden Kindererziehungszuschlag. Für ab dem 01.01.1992 geborene Kinder wird ein Pauschalzuschlag von insgesamt drei Jahren gezahlt. 

Andrea Sauer-Schnieber, Vorsitzende der Frauenvertretung des DBB NRW, zeigt sich zufrieden mit der Debatte um die Rentenerhöhung. „Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung; vor allem die alleinstehenden Mütter werden davon sichtlich profitieren.“
Auch der Umstand, dass Eltern unterschiedlich behandelt werden, sei nicht hinnehmbar. Sollte sich dieses Vorhaben umsetzen lassen, sei eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen, so Sauer-Schnieber. 

 

 

 


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