Haftbefehle gegen Steuerfahnder sind grotesk

04. Apr 2012

Der Beamtenbund NRW verurteilt die Haftbefehle der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder auf das Schärfste. Der DBB-Landesbund bewertet die Vorgehensweise als Einmischung der Justiz in die politische Diskussion um die Abkommen über Besteuerung deutscher Schwarzgelder in der Schweiz. Außerdem will die Schweizer Justiz offensichtlich ein Signal setzen, um zukünftig Steuerfahnder bei der Ermittlung in Steuerstrafverfahren gegen deutsche Kapitalanleger einzuschüchtern.

„Wir begrüßen die klare Rückendeckung der Landesregierung, die sich vor und hinter ihre Beamten gestellt hat,“ so der Vorsitzende des Beamtenbundes in NRW, Meinolf Guntermann. „Sowohl Ministerpräsidentin Hannelore Kraft als auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans haben den drei Kollegen jegliche Unterstützung zugesagt und die Vorgehensweise der Schweizer Justiz genauso verurteilt wie wir dies tun. Wir vermissen dazu eine gleichlautende Stellungnahme der Bundesregierung, insbesondere des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble.“

Steuerfahnder sind verpflichtet unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln. Seit Jahren ist aufgrund von qualifizierten Schätzungen bekannt, dass deutsche Steuerpflichtige Kapital in einer Größenordnung von 150 bis 200 Milliarden Euro bei Schweizer Banken angelegt haben. Erträge aus diesen Kapitalanlagen waren und sind steuerpflichtig. Viele Kapitalanleger haben es aber konsequent unterlassen, die Einnahmen im Rahmen der jeweiligen Steuererklärung anzugeben. Deshalb sind Steuerfahnder dienstlich verpflichtet, Hinweise auf Kapitalanlagen in der Schweiz nachzugehen und Ermittlungen aufzunehmen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Auswertung elektronischer Datenträger. Andernfalls begeht ein Steuerfahndungsbeamter eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinarisch und ggf. auch strafrechtlich geahndet werden muss.

„Gegen Steuerfahnder, die ihre dienstliche Pflicht getan haben, einen Haftbefehl zu erlassen und so zu kriminalisieren ist grotesk und stellt rechtsstaatliche Grundsätze auf den Kopf,“ so der DBB-Vorsitzende Meinolf Guntermann. „Außerdem ist es unerträglich, wenn pflichtbewusste Beamte aus Deutschland gerade jetzt über die Osterfeiertage keine Reisefreiheit haben und so in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.“

 


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