LBV NRW: Die Bearbeitungsdauer soll in Zukunft verkürzt werden
Antwort auf Kleine Anfrage zur Arbeits- und Personallage beim LBV
10. Feb 2012
Die Landesregierung beantwortete die Anfrage dahingehend, dass alle Arbeitsgebiete des LBV unverändert angespannt seien. In der Bezüge- und Beihilfenbearbeitung seien massive Verfahrensumstellungen getätigt worden, so dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im Kalenderjahr 2011 durchschnittlich zwei bis drei Wochen betragen habe.
Durchschnittliche Dauer der Beihilfewiderspruchsbearbeitung bei etwa 10 Monaten
Die durchschnittliche Dauer der Beihilfewiderspruchsbearbeitung im LBV habe in der 2. Jahreshälfte 2011 bislang bei etwa 10 Monaten gelegen. Dies sei dadurch begründet, dass bis Mitte des Jahres 2011 die Bearbeitung von Klage-, Widerspruchs- und Einspruchsverfahren in einem Service Center Recht (SCR) zentralisiert gewesen waren. Die Einrichtung dieser Sonderstelle habe zu längeren Bearbeitungszeiten und zu großen Arbeitsrückständen geführt. Die Bearbeitung der Verfahren erfolge seit dem 01.07.2011 wieder zentral in den jeweiligen Fachabteilungen, die auf Arbeitsspitzen besser reagieren könnten und die Rückstände mit der Zeit abbauen. Die Bearbeitungsdauer solle in Zukunft - insbesondere mit Maßnahmen wie IT-gestützter Belegprüfung und Rezeptprüfung - verkürzt werden.
Im Jahr 2010 hat das LBV 134.458 Beihilfeanträge aktiver Beschäftigter und 801.406 Beihilfeanträge von Versorgungsempfängern bearbeitet.



