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		<title>www.dbb-nrw.de: Presse Mitteilungen</title>
		<description>In diesem Bereich stehen Ihnen alle Presserklärungen des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, die nicht älter als zwei Jahre sind, zur Verfügung. Die zuletzt veröffentlichten zehn Pressemitteilungen erreichen Sie hier direkt, die weiteren Erklärungen sind im Archiv veröffentlicht.</description>
		<language>de</language>
		
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		<lastBuildDate>Mon, 14 May 2012 15:27:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>NRW-Landtagswahlen: Parteien stehen Rede und Antwort</title>
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			<description>Anlässlich der Sitzung des Hauptvorstands des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen haben am...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Anlässlich der Sitzung des Hauptvorstands des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen haben&nbsp;am 07.05. Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien auf Fragen von&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>&nbsp;und<strong>&nbsp;Roland Staude</strong>&nbsp;(1. und 2. Vorsitzender des DBB NRW) geantwortet.
<strong>Ralf Jäger</strong>&nbsp;(Innenexperte der SPD),&nbsp;<strong>Peter Biesenbach</strong>&nbsp;(stv. Fraktionsvorsitzender der CDU),&nbsp;<strong>Monika Düker</strong>&nbsp;(Landesvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen) und<strong>&nbsp;Angela Freimuth</strong>&nbsp;(stv. Landesvorsitzende der FDP) sprachen sich für eine&nbsp;Dienstrechtsreform&nbsp;aus und versprachen, den DBB NRW umfassend dabei zu beteiligen. Herr Jäger stellte sogar die Verabschiedung einer<strong>&nbsp;Dienstrechtsreform</strong>&nbsp;bis Ende 2013 in Aussicht.
Einigkeit bestand auch bei allen Vertretern der Parteien, dass das Ergebnis von&nbsp;abgeschlossenen&nbsp;Tarifverhandlungen&nbsp;für die Tarifbeschäftigten unverändert auf die Besoldung und Versorgung übernommen werden soll.<strong>&nbsp;Zur Forderung des Beamtenbundes, die zweite Kürzung beim Weihnachtsgeld zurückzunehmen,&nbsp;bestand übereinstimmende Zurückhaltung.&nbsp;</strong>Übereinstimmenden Zuspruch fand dann wieder die Forderung des DBB NRW, das Weihnachtsgeld ins Grundgehalt zu integrieren.
Guntermann nahm die Übereinstimmung der Parteienvertreter teilweise mit Genugtuung zur Kenntnis, mahnte jedoch: „Letztlich werden wir Sie an Ihren Taten messen!“
Hinsichtlich des jetzt geltenden Landespersonalvertretungsgesetzes NRW bezog Biesenbach Stellung: „Wir haben unseren Frieden mit dem Gesetz geschlossen!“&nbsp;
Zum Abschluss der Gesprächsrunde mit den Parteienvertretern forderte Guntermann, in allen Gesetzgebungsverfahren ehrliche Aufgabenkritik einzubeziehen: „Wir bieten dazu unseren Sachverstand an. Nur gemeinsam im Dialog mit dem DBB NRW können die berechtigten Anliegen der Kolleginnen und Kollegen angemessen Berücksichtigung finden.“
Die Positionen wurden aufgezeichnet und sind auf der Website des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (www.dbb-nrw.de).&nbsp;
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			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 07 May 2012 17:42:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>NRW-Landtagswahlen: DBB NRW fragt - Parteien antworten</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/nrw-landtagswahlen-dbb-nrw-fragt-parteien-antworten-1/</link>
			<description>Sechs Tage vor der NRW-Landtagswahl kommt heute (07.05.) der Hauptvorstand des Deutschen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Sechs Tage vor der NRW-Landtagswahl kommt heute&nbsp;<strong>(07.05.)</strong>&nbsp;der Hauptvorstand des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen zu seiner Frühjahrstagung in Düsseldorf&nbsp;zusammen. Die im Landtag vertretenen Parteien wurden eingeladen zu den Themen Stellung zu nehmen, die die Angehörigen der NRW-Landesverwaltung zur Zeit am meisten beschäftigen.

&quot;Beamte haben kein Streikrecht, aber Wahlrecht!&quot;, so<strong>&nbsp;Meinolf Guntermann</strong>, 1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen in seiner Eröffnungsrede vor den rd. 100 angereisten Delegierten. &quot;Wir erwarten von den Vertretern der Parteien konkrete Aussagen zur zukünftigen Personalpolitik sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten.&quot;
<strong>Ralf Jäger</strong>&nbsp;(Innenexperte der SPD),&nbsp;<strong>Peter Biesenbach</strong>&nbsp;(stv. Fraktionsvorsitzender der CDU),<strong>&nbsp;Monika Düker</strong>&nbsp;(Landesvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen) und<strong>&nbsp;Angela Freimuth</strong>&nbsp;(stv. Landesvorsitzende der FDP) beantworten Fragen von Meinolf Guntermann und<strong>&nbsp;Roland Staude</strong>&nbsp;(2. Vorsitzender des DBB NRW).
Folgende drei Themenbereiche werden angesprochen:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
<strong>Auswirkungen der demografischen Entwicklung</strong>&nbsp;auf den öffentlichen Dienst und den Personalhaushalt mit Stellenplänen unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Personals.
<strong>Dienstrechtsreform</strong>&nbsp;mit Landesbesoldungs- und Versorgungsgesetz unter Berücksichtigung der Haushaltslage (z.B. Sicherung der Versorgung, Beihilfe).
Im Wege der&nbsp;<strong>Schließung von Gerechtigkeitslücken</strong>&nbsp;erwarten Beamtinnen und Beamte, dass die zweite Kürzung beim Weihnachtsgeld (das ins monatliche Grundgehalt integriert werden muss) zurückgenommen und die Wochenarbeitszeit vereinheitlicht wird.
Der Hauptvorstand des Beamtenbundes setzt sich zusammen aus den Delegierten der 41 Mitgliedsgewerkschaften und den 14 Vorstandmitgliedern.&nbsp;
<strong>Die Positionen werden aufgezeichnet und heute Nachmittag auf der Website des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (www.dbb-nrw.de)</strong>. &quot;So haben alle Mitglieder des DBB NRW die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Positionen der Parteien zu informieren&quot;, so Guntermann.
Der DBB NRW geht mit den &quot;virtuellen Wahlprüfsteinen&quot; neue Wege und nutzt neben dem jüngst eingerichteten RSS-Feed Angebot weiter konsequent die technischen Möglichkeiten des Internets.]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Landtagswahlen 2012</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 07 May 2012 10:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urlaubsabgeltungsanspruch von Beamten bei Versetzung in den Ruhestand</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/urlaubsabgeltungsanspruch-von-beamten-bei-versetzung-in-den-ruhestand/</link>
			<description>Kann ein Beamter seinen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Kann ein Beamter seinen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder teilweise nicht nehmen und tritt er nach dieser Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, hat er Anspruch auf finanzielle Vergütung, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) &nbsp;in seinem Vorabentscheidungsverfahren vom 03.05.2012 (C-337/10).
Die „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung“ verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von 4 Wochen erhält. Dieser bezahlte Mindestjahresurlaub darf –außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses- nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. Der EuGH weist darauf hin, dass nach dieser Richtlinie jeder Arbeitnehmer und Beamte Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub von 4 Wochen hat. Endet das Arbeitsverhältnis jedoch, ist es nicht mehr möglich den bezahlten Jahresurlaub tatsächlich zu nehmen. Bei einem Beamten sei sein Arbeitsverhältnis beendet, wenn er in den Ruhestand versetzt wird.&nbsp;
Geklagt hatte ein Feuerwehrmann, der seit 1970 im Beamtenverhältnis für die Stadt Frankfurt am Main tätig war. Ab dem 12. Juni 2007 war der Kläger wegen Krankheit dienstunfähig und trat mit Ablauf des Monats August 2009 in den Ruhestand. Er beantragte bei der Stadt Frankfurt am Main die Zahlung einer Vergütung als finanzielle Abgeltung für die Urlaubsansprüche zwischen 2007 und 2009 (insgesamt 86 Arbeitstage mit Sonderurlaub).
Der Europäische Gerichthof stellt klar, dass sich die Richtlinie auf die Aufstellung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz&nbsp; bei der Arbeitszeitgestaltung beschränkt und die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lässt, für den Schutz der Arbeitnehmer günstigere nationale Vorschriften anzuwenden. Daher kann im nationalen Recht ein Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von mehr als vier Wochen vorgesehen werden, der unter den in diesem nationalen Recht niedergelegten Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung eingeräumt wird.&nbsp;
<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßt die Vorabentscheidung des EuGH: „Unsere Forderungen, die wir schon immer vorgetragen haben, sind letztendlich umgesetzt worden und wir als Landesbund sind in unserem Vorgehen bestätigt worden. Der&nbsp; Abgeltungszeitraum ist gemäß der Richtlinie für 4 Wochen also für 20 Tage bestimmt. Eigentlich ist es gerechtfertigt, die Abgeltung&nbsp; für den gesamten Urlaubsanspruch der Beamten und Angestellten auszuweiten.&nbsp;&nbsp;]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 04 May 2012 13:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>NRW-Landtagswahlen: DBB NRW fragt - Parteien antworten</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/nrw-landtagswahlen-dbb-nrw-fragt-parteien-antworten/</link>
			<description>Sechs Tage vor der NRW-Landtagswahl kommt am 07.05. der Hauptvorstand des Deutschen Beamtenbundes...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Sechs Tage vor der NRW-Landtagswahl kommt am&nbsp;<strong>07.05.</strong>&nbsp;der Hauptvorstand des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen zu seiner Frühjahrstagung zusammen. Alle Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien wurden eingeladen, zur zukünftigen Personalpolitik sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten Stellung zu nehmen.&nbsp;
<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen ist auf die Aussagen der Parteien gespannt:&nbsp;&quot;Die Position zur&nbsp;<strong>Vereinheitlichung der Wochenarbeitszeit</strong>&nbsp;für Beamte und Tarifbeschäftigte auf dem Niveau des Tarifbereichs spielt für den DBB NRW eine wichtige Rolle. Es ist unerträglich, dass innerhalb einer Dienststelle bei zum Teil gleicher Arbeit und gleichen dienstlichen Aufgaben der Status darüber entscheidet, welche Wochenarbeitszeit für den einzelnen Beschäftigten gilt.&quot;
Folgende drei Themenbereiche werden angesprochen:
1.
Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den öffentlichen Dienst und den&nbsp;<strong>Personalhaushalt</strong>&nbsp;mit Stellenplänen unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Personals.
2.
<strong>Dienstrechtsreform</strong>&nbsp;mit Landesbesoldungs- und Versorgungsgesetz unter Berücksichtigung der Haushaltslage (z. B. Sicherung der Versorgung, Beihilfe).
3.
Im Wege der&nbsp;<strong>Schließung von Gerechtigkeitslücken</strong>&nbsp;erwarten Beamtinnen und Beamte, dass die zweite Kürzung beim Weihnachtsgeld (das ins monatliche Grundgehalt integriert werden muss) zurückgenommen und die Wochenarbeitszeit vereinheitlicht wird.
Guntermann:&nbsp;&quot;Nicht nur die fast 180 000 Mitglieder im nordrhein-westfälischen Beamtenbund, sondern der gesamte öffentliche Dienst erwartet dazu Aussagen und Antworten, die dann jeder Einzelne in seine Wahlentscheidung am 13. Mai einbeziehen wird.&quot;
<strong>Der DBB NRW wird die Aussagen und Antworten zusammenstellen und allen Interessierten in seinem Internetangebot (</strong><link http://www.dbb-nrw.de/><strong>www.dbb-nrw.de</strong></link><strong>) noch am gleichen Tag (07.05.) zur Verfügung stellen.</strong>]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Landtagswahlen 2012</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:32:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gleichstellung der Frauen mit Kindern bei der Rente</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/gleichstellung-der-frauen-mit-kindern-bei-der-rente/</link>
			<description>Der Beamtenbund NRW begrüßt die Initiative von CDU-Fraktionschef Kauder, die Berücksichtigung von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Beamtenbund NRW begrüßt die Initiative von CDU-Fraktionschef Kauder, die Berücksichtigung von Kindern im Rentenanspruch der Mütter einheitlich zu regeln. Der Diskussion darüber müssen Taten folgen. Der Gesetzgeber muss das Rentenrecht umgehend reformieren, damit die Diskriminierung der Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, endlich beendet wird.
Bisher werden Eltern in der Rentenversicherung unterschiedlich viele &quot;Entgeltpunkte&quot; für die Erziehung angerechnet. Für Kinder, die nach 1991 geboren sind, gibt es drei Punkte - für alle älteren Kinder nur einen Punkt. Von der Zahl der im Arbeitsleben erreichten Entgeltpunkte hängt die Höhe der am Ende gezahlten Rente ab. Ein Entgeltpunkt ist derzeit im Westen 27,47 Euro wert, in den neuen Ländern 24,37 Euro. Die monatliche Rente für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes würde bei Angleichung an die Regelungen für jüngere Kinder also um etwa fünfzig Euro steigen.&nbsp;
„Eine Schlechterstellung der Eltern, deren Kind vor dem 01.01.1992 zur Welt kam, ist untragbar und sozial ungerecht,“ so der Vorsitzende des NRW-Beamtenbundes&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>. „Die Anhebung des Rentenanspruchs fordern wir als DBB seit langem ein, nun ist die Zeit im Hinblick auf die Demographieentwicklung und die Altersarmut reif, die überfällige Regelung endlich zu beschließen.“
Im Wege des Gleichklangs der Versorgungssysteme muss diese Regelung in den Beamtenbereich übernommen werden. Beamtinnen und Beamte erhalten bisher für ihre Kinder, die vor 1992 geboren sind, lediglich einen 6-monatigen Erziehungszuschlag bei der Berechnung ihrer Versorgungsbezüge. Für ab dem 01.01.1992 geborene Kinder beträgt der Pauschalzuschlag insgesamt 3 Jahre.
Die Vorsitzende der DBB-Frauenvertretung in NRW,&nbsp;<strong>Andrea Sauer-Schnieber</strong>&nbsp;zeigt sich zufrieden mit der Debatte um die Rentenerhöhung. „Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung; vor allem die alleinstehenden Mütter werden davon sichtlich profitieren. Auch der Umstand, dass Eltern unterschiedlich behandelt werden, ist nicht länger hinnehmbar. Mit der Umsetzung dieses Vorhaben wird eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen“, so Sauer-Schnieber.

]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 13:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erhöhung der Pendlerpauschale auf 45 Cent</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/erhoehung-der-pendlerpauschale-auf-45-cent/</link>
			<description>Der Beamtenbund (DBB) NRW fordert die Erhöhung der Km-Pauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Beamtenbund (DBB) NRW fordert die Erhöhung der Km-Pauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) für Arbeitnehmer um 15 Cent auf 45 Cent. Dazu hat der DBB am 16.04.2012 mit einem Schreiben die Landesvorsitzenden von CDU, SPD, FDP, Die Grünen und Die Linken aufgefordert, auf allen politischen Ebenen initiativ zu werden.
<strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes:&nbsp;„Es geht um Gerechtigkeit für Arbeitnehmer im Steuerrecht durch Anpassungen an reale Lebensverhältnisse.“
Seit 2000 sind die Kosten für einen PKW durch Preissteigerungen bei Anschaffungen, Versicherungsbeiträgen, Kraftstoffen, Reparaturen und lfd. Pflege um rd. 35 % gestiegen. Dabei sind die aktuellen Preissteigerungen bei Benzin und Diesel noch nicht berücksichtigt. Eine in etwa vergleichbare Preisentwicklung hat auch bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel stattgefunden.
Die Km-Pauschale, mit der die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung der Einkünfte von Arbeitnehmern in Abzug gebracht werden, beträgt aber seit 2004 unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer.
„Für die Berechnung der Einkommenssteuer gilt die Besteuerung nach Leistung. Einnahmen abzüglich Ausgaben sind Grundlage für die Höhe der Steuern. Dieses Prinzip darf nicht nur für die Unternehmer&nbsp;&nbsp;gelten, sondern muss auch für Arbeitnehmer gelten, die Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte aufbringen müssen,“&nbsp;so Meinolf Guntermann.&nbsp;„Es geht also nicht bei der Erhöhung um eine Reaktion auf tägliche Benzinpreisentwicklungen.“&nbsp;
Zudem weist der Beamtenbund das Argument, eine Erhöhung der sogenannten Pendlerpauschale vergrößere das Haushaltsdefizit aufgrund von Steuermindereinnahmen als unredlich zurück. Allein durch die Preissteigerungen bei Benzin und Diesel hat sich in den vergangenen zehn Jahren das Umsatzsteueraufkommen um Milliardenbeträge erhöht. Im laufenden Jahr nimmt der Staat im Vergleich zu 2010 mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich an Umsatzsteuer ein.
<link fileadmin/user_upload/PDF/120416_sw_Parteien_Pendlerpauschale.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Schreiben an die im Landtag vertretenen Parteien</link><br />mit den Forderungen des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen nach mehr Steuergerechtigkeit.
]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Nebengebiete</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 09:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Haftbefehle gegen Steuerfahnder sind grotesk</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/haftbefehle-gegen-steuerfahnder-sind-grotesk/</link>
			<description>Der Beamtenbund NRW verurteilt die Haftbefehle der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen drei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Beamtenbund NRW verurteilt die Haftbefehle der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder auf das Schärfste. Der DBB-Landesbund bewertet die Vorgehensweise als Einmischung der Justiz in die politische Diskussion um die Abkommen über Besteuerung deutscher Schwarzgelder in der Schweiz. Außerdem will die Schweizer Justiz offensichtlich ein Signal setzen, um zukünftig Steuerfahnder bei der Ermittlung in Steuerstrafverfahren gegen deutsche Kapitalanleger einzuschüchtern.
„Wir begrüßen die klare Rückendeckung der Landesregierung, die sich vor und hinter ihre Beamten gestellt hat,“ so der Vorsitzende des Beamtenbundes in NRW,&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>. „Sowohl Ministerpräsidentin Hannelore Kraft als auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans haben den drei Kollegen jegliche Unterstützung zugesagt und die Vorgehensweise der Schweizer Justiz genauso verurteilt wie wir dies tun. Wir vermissen dazu eine gleichlautende Stellungnahme der Bundesregierung, insbesondere des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble.“
Steuerfahnder sind verpflichtet unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln. Seit Jahren ist aufgrund von qualifizierten Schätzungen bekannt, dass deutsche Steuerpflichtige Kapital in einer Größenordnung von 150 bis 200 Milliarden Euro bei Schweizer Banken angelegt haben. Erträge aus diesen Kapitalanlagen waren und sind steuerpflichtig. Viele Kapitalanleger haben es aber konsequent unterlassen, die Einnahmen im Rahmen der jeweiligen Steuererklärung anzugeben. Deshalb sind Steuerfahnder dienstlich verpflichtet, Hinweise auf Kapitalanlagen in der Schweiz nachzugehen und Ermittlungen aufzunehmen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Auswertung elektronischer Datenträger. Andernfalls begeht ein Steuerfahndungsbeamter eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinarisch und ggf. auch strafrechtlich geahndet werden muss.
„Gegen Steuerfahnder, die ihre dienstliche Pflicht getan haben, einen Haftbefehl zu erlassen und so zu kriminalisieren ist grotesk und stellt rechtsstaatliche Grundsätze auf den Kopf,“ so der DBB-Vorsitzende Meinolf Guntermann. „Außerdem ist es unerträglich, wenn pflichtbewusste Beamte aus Deutschland gerade jetzt über die Osterfeiertage keine Reisefreiheit haben und so in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.“
]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 14:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Einkommensrunde 2012: 6,3 % mehr Lohn und Gehalt</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/einkommensrunde-2012-63-mehr-lohn-und-gehalt/</link>
			<description>Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bekommen zum 1. März 2012 3,5...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><strong>Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bekommen zum 1. März 2012 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 weitere 1,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt.</strong></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><strong>Meinolf Guntermann</strong>, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen resümierte in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam: &quot;Der Verhandlungsmarathon hat sich letztlich gelohnt. Mit der Tarifeinigung wird der Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung sichergestellt.&nbsp;<strong>Alles andere vor allem mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes vollkommen unvertretbar gewesen werden.</strong>&quot;</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Für die&nbsp;<strong>Auszubildenden</strong>&nbsp;bedeutet der Abschluss eine Erhöhung der Vergütung zum 1. März 2012 um&nbsp;<strong>50 Euro</strong>&nbsp;und zum 1. August 2013 um weitere&nbsp;<strong>40 Euro</strong>. Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen übernehmen künftig die Arbeitgeber, wenn sie oberhalb des Eigenanteils liegen. &quot;Ein wichtiger und richtiger Schritt, um den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber für junge Menschen wieder attraktiver zu machen&quot;, so Guntermann.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Zudem berücksichtigt die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Der DBB-Verhandlungsführer&nbsp;<strong>Frank Stöhr</strong>: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten<strong>&nbsp;Einkommens- und Übernahmeregelungen</strong>&nbsp;für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Aufgrund einer aktuellen&nbsp;<link 102 - internal-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts</link>&nbsp;wurde zudem die Urlaubsregelung angepasst: ab 2013 erhalten alle Beschäftigten einheitlich&nbsp;<strong>29 Tage Urlaub</strong>, ab 55 Jahren gibt es 30 Tage.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Der DBB NRW begrüßt die Entscheidung für eine altersunabhängige und damit diskriminierungsfreie Urlaubsdauer für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. &quot;<strong>Das richtige Signal für Nordrhein-Westfalen, wo wir auch dringenden Handlungsbedarf für die Landesregierung zur Regelung des Urlaubs in den öffentlichen Diensten sehen.</strong>“</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die Einigung erfolgte erst am vierten Verhandlungstag der dritten Tarifrunde. Davor hatten sich bundesweit mehr als 200.000 öffentlich Bedienstete an Warnstreiks beteiligt.</p>
<p class="MsoNormal">&quot;Nun gilt es, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich&nbsp;<strong>auf die rund 360.000 Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen</strong>&quot;, so Guntermann. „Erst mit der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten kommt diese Einkommensrunde zu einem gerechten Abschluss“, unterstrich Stöhr deutlich die Forderung.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><link http://www.dbb.de/cache/teaserdetail-ekr-2012/artikel/stoehr-tragfaehiger-kompromiss-erreicht-tarifergebnis-jetzt-auf-beamte-uebertragen.html - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Tarifabschluss und vorläufige Entgelttabellen</link></p>
<p class="MsoNormal">- stehen auf der Website des Deutschen Beamtenbundes zur Verfügung.</p>]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Einkommensrunde</category>
			<category>Tarif</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 31 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Altersabhängige Staffelung von Urlaubstagen rechtswidrig</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/altersabhaengige-staffelung-von-urlaubstagen-rechtswidrig/</link>
			<description>Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 20.03.2012 entschieden, dass  die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong>Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit Urteil vom 20.03.2012 entschieden, dass&nbsp; die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) unwirksam ist.&nbsp;</strong>
Bisher bekommen Beschäftigte laut § 26 des Tarifvertrages bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre besteht Anspruch auf 29 Urlaubstage und ab 40 Jahren 30 Tage. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteilige Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstoße gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Die tarifliche Urlaubsstaffelung sei nicht dazu da, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen, dafür sei die Staffelung von 30 und 40 Jahren ungeeignet, so das Bundesarbeitsgericht. Somit stehen jüngeren Arbeitnehmern, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben&nbsp; im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub zu.
„Der Beamtenbund NRW begrüßt die Entscheidung für eine altersunabhängige und damit diskriminierungsfreie Urlaubsdauer für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes,“ erklärte&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>, 1. Vorsitzender des DBB Landesbundes. „Mit dem Urteil besteht dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung zur Regelung des Urlaubs in den öffentlichen Diensten.“&nbsp;
Es handelt sich um eine Entscheidung, die den Vertrag zum TVöD betrifft. Im Hinblick auf den Tarifvertrag für die Länder und den Beamtenbereich wird nach Auffassung des DBB NRW die Entscheidung Ausstrahlung haben, da dort gleichlautende Vorschriften gelten.
Der Beamtenbund hat mit Schreiben an Finanz- und Innenminister des Landes NRW gefordert, umgehend Folgerungen aus dem Urteil zu ziehen und für alle Tarifbeschäftige und Beamtinnen und Beamte einen Erholungsurlaub von 30 Tagen vorzusehen.]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Tarif</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 16:15:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>DBB NRW fordert Umkehr bei der Personalpolitik</title>
			<link>http://www.dbb-nrw.de/meta-menu-oben/rss-feeds/detail/article/dbb-nrw-fordert-umkehr-bei-der-personalpolitik/</link>
			<description>Nur einen Tag vor dem Beschluss des NRW-Landtags zur Selbstauflösung hatte sich der Vorstand des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[
<strong>Nur einen Tag vor dem Beschluss des NRW-Landtags zur Selbstauflösung hatte sich der Vorstand des nordrhein-westfälischen Beamtenbundes mit dem Landeschef und jetzigen Spitzenkandidaten der CDU für die Landtagswahlen, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, zu einem ausführlichen Meinungsaustausch getroffen.&nbsp;</strong>

So konnte dem CDU-Landeschef das nach wie vor schlechte Stimmungsbild in den öffentlichen Diensten gegenüber der CDU deutlich gemacht werden. Insbesondere würden die Beamten den Vertrauens- und Wortbruch, den die Rüttgers-Regierung mit der zweiten drastischen Einkommenskürzung beim Weihnachtsgeld ab 2006 zu verantworten hat, der CDU anlasten und nicht vergessen können.&nbsp;
Außerdem wird das Vorhaben der CDU, bis 2015 Stellen in einer Größenordnung von 12.000 in den Landesdiensten zu streichen, vom Beamtenbund entschieden zurückgewiesen. Vor einem Stellenabbau fordert der Beamtenbund ehrliche Aufgabenkritik und bietet dazu seinen konstruktiven Dialog an. „Pauschale Stellenstreichungen sind menschenverachtend, weil sie die Menschen in den öffentlichen Diensten durch noch mehr Arbeitsverdichtung krank machen,“ so der DBB-Vorsitzende&nbsp;<strong>Meinolf Guntermann</strong>.
&nbsp;Der DBB-Vorstand erinnerte&nbsp;<strong>Norbert Röttgen</strong>&nbsp;an die Rücknahme der Kürzungen beim Weihnachtsgeld für die Bundesbeamten ab Januar dieses Jahres auch durch ihn als Mitglied der Bundesregierung. Bundesregierung und Bundestag haben damit die Leistungen anerkannt und ihre Wertschätzung gegenüber den Beamten deutlich zum Ausdruck gebracht.
„Gleiches haben die Beamten in NRW verdient und erwarten von der CDU die Rücknahme der Einkommenskürzung aus dem Jahr 2006 mit gleichzeitigem Einbau des Weihnachtsgeldes ins Grundgehalt,“ so Meinolf Guntermann. „Andernfalls bleibt der NRW-CDU bei den Beamten der Makel&nbsp; von Vertrauens- und Wortbruch erhalten.&quot;
]]></content:encoded>
			<category>Erscheint auf Startseite</category>
			<category>Allgemein</category>
			<category>Pressemitteilung</category>
			<category>Besoldung</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 15:04:00 +0100</pubDate>
			
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