Personalvertretungsrecht
Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW

Die Personalvertretung (Personalrat) hat die Aufgabe, die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die der Auszubildenden gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung zu vertreten. Für Nordrhein-Westfalen ist das Personalvertretungsrecht im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Die neuesten Regelungen und Entscheidungen finden Sie hier.

24. April 2012
Das aktuelle LPVG Nordrhein-Westfalen
Der neue praxisgerechte DBB-Kommentar ist da
Rechtzeitig vor den Personalratswahlen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen ist jetzt der neue Kommentar zum Landepersonalvertretungsrecht NRW vom...

13. April 2012
Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Neuen Kommentar mit Wahlordnung jetzt vorbestellen
Binnenmodernisierung, die Entwicklungen auf dem Gebiet der Technik und die Sparzwänge des Landes und der Gemeinden erfordern auch in Zukunft starke und gut...

12. Januar 2012
DBB-Seminar für Wahlvorstandsmitglieder für Personalratswahl 2012
Die Personalratswahlen sind terminlich auf den 14. Juni 2012 festgesetzt worden. Zur Vorbereitung der Wahlvorstandsmitglieder führt der Deutsche Beamtenbund...
29. August 2011
LPVG-Verabschiedung
Der Landtag hat sich am 29.06.2011 kurz nach 21.00 Uhr in 2. Lesung mit dem Änderungsentwurf zum LPVG NRW befasst und diesen verabschiedet.




