Recht

Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW

Personalvertretungsrecht

Die Personalvertretung (Personalrat) hat die Aufgabe, die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie die der Auszubildenden gegenüber der jeweiligen Dienststellenleitung zu vertreten. Für Nordrhein-Westfalen ist das Personalvertretungsrecht im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Die neuesten Regelungen und Entscheidungen finden Sie hier.



24. April 2012

Das aktuelle LPVG Nordrhein-Westfalen

Der neue praxisgerechte DBB-Kommentar ist da

Rechtzeitig vor den Personalratswahlen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen ist jetzt der neue Kommentar zum Landepersonalvertretungsrecht NRW vom...

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13. April 2012

Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Neuen Kommentar mit Wahlordnung jetzt vorbestellen

Binnenmodernisierung, die Entwicklungen auf dem Gebiet der Technik und die Sparzwänge des Landes und der Gemeinden erfordern auch in Zukunft starke und gut...

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12. Januar 2012

DBB-Seminar für Wahlvorstandsmitglieder für Personalratswahl 2012

Die Personalratswahlen sind terminlich auf den 14. Juni 2012 festgesetzt worden. Zur Vorbereitung der Wahlvorstandsmitglieder führt der Deutsche Beamtenbund...

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29. August 2011

LPVG-Verabschiedung

Der Landtag hat sich am 29.06.2011 kurz nach 21.00 Uhr in 2. Lesung mit dem Änderungsentwurf zum LPVG NRW befasst und diesen verabschiedet.

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