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Gesetzentwurf zur Pauschalen Beihilfe

Gezielte Lösung statt „Holzhammer-Methode“

25. Juni 2019

In einer Anhörung zum Thema Pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen forderte der DBB NRW, die Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten zu beenden – und zwar schnell, unkompliziert und vor allem systemkonform. Den vorgelegten Gesetzentwurf lehnte der DBB NRW dagegen auf Grund zahlreicher Bedenken ab.

In einer Anhörung im Landtag ging es in der vergangenen Woche um das Thema „Pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte“. Die SPD hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, Bündnis 90 / Die GRÜNEN einen Antrag gestellt. Beide Drucksachen wurden in einer gemeinsamen Anhörung von Sachverständigen beurteilt. Dabei wurde schnell deutlich, dass beim Thema „Pauschale Beihilfe“, ähnlich wie auch bei dem dahinterstehenden Modell der so genannten „Bürgerversicherung“, Sachlichkeit oft hinter Populismus zurücktreten musste. Wo Argumente fehlten, wurden Probleme mit abfälligen Bemerkungen wie „Schreckgespenst“ abgekanzelt.

„Fakt ist jedoch, dass das Thema Bürgerversicherung auf Bundesebene – mit gutem Grund – gescheitert ist und der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD sowie auch der Antrag von Bündnis 90 / Die GRÜNEN versuchen, einen Einstieg in diese Einheitsversicherung ‚durch die Hintertür‘ zu erreichen“, ordnete der DBB NRW Vorsitzende, Roland Staude, den Gesetzentwurf ein. „Und Fakt ist genauso, dass die Einführung einer solchen Einheitsversicherung für alle Beteiligten nur Nachteile bringen, außerdem Mehrkosten verursachen und dabei die aktuellen Probleme der Krankenversicherung nicht lösen würde.“

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung zwar für die meisten Beamtinnen und Beamten ein gutes Modell darstellt, durch die aktuelle Gesetzeslage jedoch eine kleine Teilgruppe benachteiligt ist. In der Vergangenheit war es für einige Beamtinnen und Beamten, z.B. auf Grund von Vorerkrankungen, bei ihrer Verbeamtung nicht möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund bestand für sie nur die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, die jedoch nicht mit der Beihilfe kombinierbar ist. Folglich zahlen diese Beamtinnen und Beamten den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst, einen Zuschuss in Form eines Arbeitgeberbeitrags sieht das Landesbeamtengesetz nicht vor.

Der DBB NRW verkennt dieses Problem keineswegs. Deswegen hatte er in seiner Stellungnahme auch explizit gefordert, eine Lösung für diese Beamtinnen und Beamten zu finden. Sie sollte jedoch gezielt auf diese Teilgruppe zugeschnitten sein und innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden. Sein Gesprächsangebot bei diesem Thema hatte der DBB NRW im Rahmen der Anhörung noch mal bekräftigt.  

„Wir sind als konstruktiver Partner bekannt, wenn es darum geht, tatsächliche Lösungen zu finden“, erklärte Roland Staude. Er verwehre sich jedoch dagegen, wenn Teilgruppen von Beamtinnen und Beamten gegeneinander ausgespielt und instrumentalisiert werden, um ein ideologisches Projekt voranzutreiben. „Eine vermeintliche Verbesserung der Situation einer kleinen Gruppe von Beamtinnen und Beamten ginge mit diesem Entwurf ganz getreu einer ‚Holzhammer-Methode‘ zu Lasten aller Beamtinnen und Beamten“, so der DBB NRW Vorsitzende. Das lehnt der DBB NRW entschieden ab und fordert stattdessen systemkonforme Lösungen.

 

Die gesamte Stellungnahme des DBB NRW finden Sie hier.

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