KontaktRSSImpressumDatenschutz

Details zur Einkommensrunde der Länder 2019

Mehr als nur linear – das Tarifergebnis im Detail.

06. März 2019

Das Ergebnis der Einkommensrunde der Länder ist insgesamt positiv zu bewerten, im Detail jedoch recht komplex. Das be-deutet die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder:

Entgelterhöhung:

Über eine Laufzeit von 33 Monaten beinhaltet das Tarifergebnis ein Gesamtvolumen von 8 Prozent.

Die lineare Erhöhung hat rückwirkend zum 1. Januar 2019  ein Gesamtvolumen 3,2 Prozent. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von 3,01 Prozent für alle übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 100 Euro.

Zum 1. Januar 2020 wird es erneut eine lineare Erhöhung mit einem  Gesamtvolumen von 3,2 Prozent geben. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von weiteren 3,12 Prozent für alle übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 90 Euro.

Da die Tarifeinigung eine Laufzeit von 33 Monaten hat, wurde bereits eine lineare Erhöhung für 2021 vereinbart. Diese hat zum 1. Januar 2021 ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent. Darin enthalten sind eine Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 1,8 Prozent sowie eine lineare Anhebung in Höhe von weiteren 1,29 Prozent. Der Mindestbetrag für die Erhöhung beträgt 50 Euro.

 

Auszubildende:

Die  Ausbildungsentgelte  (TVA-L  BBiG  und  TVA-L  Pflege)  werden  zum  1.  Januar  2019  und  zum  1.  Januar  2020  um  jeweils  50  Euro  (TVA-L  Gesundheit  um  45,50  Euro  und  50  Euro)  erhöht.  Der  Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

 

Pflege:

  • Die Werte (und die Eingruppierungsregelungen) der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert.
  • Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg ab Entgeltgruppe KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich durchgesetzt.
  • Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 Prozent erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
  • Der  Zusatzurlaub  für  ständige  Wechselschichtarbeit  (§  43  TV-L)  wird  2020  auf  bis  zu  7  Tage,  2021  auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.

 

Entgeltordnung:

  • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
  • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
2.749,893.029,673.077,313.172,553.560,203.667,01

 

Entgeltordnung Lehrkräfte:

Die  Angleichungszulage  wird  zum  1.  Januar  2019  von  bisher  30  Euro  um  75  Euro  auf  105  Euro  erhöht.  Auch in der nächsten Einkommensrunde  werden    weitere    Angleichungsschritte   verhandelt.   Schon   nach  Abschluss  der  aktuellen  Einkommensrunde   wollen   die   Tarifpartner wieder über die Weiterentwicklung   der   Entgeltordnung   für   Lehrkräfte verhandeln.

 

Weitere Ergebnisbestandteile:

  • Die  Tabellenentgelte  in  der  neu  vereinbarten    SuE-Tabelle    (Sozial-  und    Erziehungsdienst,    Anlage    G  zum   TV-L),   die   ab   dem   1.   Januar  2020 gültig  ist,  werden  zum  1.  Januar  2020  um  2  x  3,2  Prozent  und zum  1.  Januar  2021  nochmals  um 1,4 Prozent erhöht.
  • Die   Jahressonderzahlung   wird   für  die   Jahre   2019   bis   2022   auf   dem  Niveau   von   2018   eingefroren.   Allerdings   wird   zuvor   noch   die   Angleichung   Ost   an   das   Westniveau  umgesetzt.   Danach   finden   Entgelterhöhungen   auch   auf   die   Jahressonderzahlung wieder Anwendung.

 

Angriff auf die Entgeltordnung abgewehrt:

In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den so genannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, hätte es aber in sich gehabt und zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigieren. „Damit wären durch die Hintertür viele materielle Vorteile unseres Abschlusses direkt wieder einkassiert worden“, erläuterte Silberbach gegenüber der Presse. „Über zwei Runden hinweg haben die Arbeitgeber diese massive Verschlechterung ultimativ gefordert und mit dem Abbruch der Verhandlungen gespielt. Letztlich aber haben sie eingesehen, dass wir hier keinen Zoll breit von unserer Ablehnung zurückweichen würden.“

 

Übertragung auf Beamtinnen und Beamte

Mit dem Tarifergebnis ist die Einkommensrunde jedoch noch nicht vorbei: Nun gilt es das Volumen des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Hierzu werden zeitnah Besoldungsgespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften stattfinden.

Weitere Informationen zu Forderungen des DBB NRW für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich finden Sie hier.

Rundum informiert

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie