Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, besonders in den Kommunen, hat keinen Beamtenstatus. Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem „normalen“ Angestelltenverhältnis zum Staat stehen, wie wir es beispielsweise aus der Industrie oder dem privaten Dienstleistungssektor kennen.
Die beiden wichtigsten Tarifverträge mit staatlichen Arbeitgebern sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum ein eigener Tarifvertrag gilt).
Aktuelle Themen zum Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zu den jeweiligen Tarifverhandlungen werden hier in diesem Bereich thematisiert.
Zusätzlich zu den „klassischen“ Gefährdungspotenzialen stellen im Rahmen moderner hybrider Bedrohungslagen und -szenarien Drohnenschwärme eine neuartige und ernstzunehmende Gefahr auch für die Sicherheit auf kommunalen Großveranstaltungen, wie Volksfesten, Konzerten oder Demonstrationen dar.
Der Sommer 1989 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und die gegenwärtige politische Lage in der Bundesrepublik weisen bei genauerer Betrachtung interessante, strukturelle Parallelen auf. Im Kern beider Epochen steht das Phänomen des lähmenden politischen Stillstands, einer tiefgreifenden Reformunfähigkeit der politischen Elite und einer…
Angesichts aktueller Entwicklungen und der zunehmenden Häufung hybrider Angriffe auf versorgungsrelevante Infrastruktur in letzter Zeit, wie Kraftwerke und Verkehrsanlagen, erneuert der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion seine Forderungen nach der Ausweitung des Berufsbeamtentums, insbesondere zur Sicherung und Aufrechterhaltung empfindlicher…