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TV-L

Ähnlich dem TVöD ist der zum 1. Oktober 2006 in Kraft getretene TV-L für die Tarifbeschäftigten der Länder (mit Ausnahme Hessen) das Ergebnis einer umfassenden Tarifreform. Er hat ein insoweit einheitliches Tarifrecht geschaffen und damit die bisherigen Mantelregelungen und Entgeltregelungen im BAT/-O bzw. MTArb/-O ersetzt, die in den Tarifgebieten West und Ost jeweils unterschiedliche Maßgaben für die Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter vorsahen.

Der TV-L ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der den Regelungen des TVöD im Wesentlichen entspricht. Daneben gibt es im Teil „B Sonderregelungen“ spezielle Vorschriften für besondere Bereiche des Landesdienstes, wie beispielsweise Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Ärztinnen und Ärzte an und außerhalb von Universitätskliniken und Krankenhäusern, Beschäftigte im Justizvollzugsdienst und Lehrkräfte.

Neben der Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Bedürfnisse der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger an öffentliche Dienstleistungen durch spezielle Regelungen in den jeweiligen Besonderen Teilen enthält der TV-L Instrumente zur weitreichenden Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung durch Arbeitszeitkonten sowie durch die Möglichkeit von Dienstvereinbarungen beispielsweise zur Regelung von täglicher Rahmenarbeitszeit bzw. wöchentlichem Arbeitszeitkorridor.

Mehr zum Thema

Entgelt

Manteltarifvertrag

Auslegung von Tarifverträgen

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