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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Tarifgeschehen Stadtstaaten

Eine Sonderstellung nimmt das Tarifrecht mit der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (AVH) ein. Die AVH ist ein Arbeitgeberverband für Einrichtungen und Unternehmen im Stadtstaat, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder unter dem Einfluss der öffentlichen Hand stehen.

Mitglieder sind neben der Freien und Hansestadt Hamburg, für deren Beschäftigte der TV-L gilt, weitere rund 100 Mitglieder als Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts ebenso wie Vereine, Stiftungen und Gesellschaften privaten Rechts. Die AVH ist lediglich mit ihrem Mitglied Flughafen Hamburg GmbH ihrerseits Mitglied in der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Die dortigen Beschäftigten unterliegen unmittelbar dem TVöD nebst dem TVÜ-VKA. Für die Mehrheit der Mitglieder der AVH gelten jedoch der Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg eV (TV-AVH) und die diesen ergänzende Tarifverträge. Diese Tarifverträge entsprechen im Wesentlichen dem TVöD und den diesen ergänzenden Tarifverträgen.

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