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Vermögenswirksame Leistungen
Beamtenbereich
Beamte, Richter und Soldaten haben überwiegend Anrecht auf Eigentumsförderung in Form von vermögenswirksamen Leistungen. Diese betragen bei Vollzeitbeschäftigten 6,65 Euro pro Monat; bei Teilzeitbeschäftigten werden sie entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt. Beamte, deren Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 oder deren Anwärterbezüge 971,45 Euro nicht erreichen, erhalten 13,29 Euro pro Monat.
Tarifbereich
Gemäß § 23 Abs.1 TVöD / TV-L haben Tarifbeschäftigte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro pro Monat (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Auszubildende haben gemäß § 13 TVAöD / § 15 TVA-L einen Anspruch in Höhe von 13,29 Euro monatlich.