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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer von einem oder mehreren Arbeitnehmern aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages die Leistung von Arbeit gegen ein Entgelt verlangen kann. Dabei ist unerheblich, ob der Arbeitgeber als natürliche oder als juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechtes auftritt. Im öffentlichen Dienst treten als Arbeitgeber der Bund, die Länder und die Gemeinden auf.

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