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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Betriebs-/Dienstvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Von ihr geht eine normative Wirkung aus, die sich auf alle Angehörige des Betriebs erstreckt. Im öffentlichen Dienst werden entsprechende Vereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle als Dienstvereinbarung bezeichnet.

Gegenstand der Betriebs-/Dienstvereinbarung sind generelle Fragen, die zum gesetzlichen Aufgabenkreis des Betriebs-/Personalrates gehören. Soweit bereits eine (abschließende) gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht oder soweit bestimmte Angelegenheiten üblicherweise im Rahmen von Tarifverträgen geregelt werden, können sie nicht Gegenstand einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein, es sei denn, der Tarifvertrag lässt ausdrücklich (ergänzende) betriebliche Regelungen zu (Öffnungsklausel). Sie kommt durch übereinstimmende Beschlüsse des Arbeitgebers und des Betriebs-/Personalrats zustande. Sie muss schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vereinbarung an einer geeigneten Stelle im Betrieb auszulegen, so dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, ohne besondere Schwierigkeiten Kenntnis von ihr zu nehmen.

Die Betriebs-/Dienstvereinbarung kann beendet werden durch:

  • Ablösung durch eine nachfolgende Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Kündigung
  • Anfechtung
  • Aufhebungsvertrag
  • Zeitablauf
  • Betriebsübergang
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