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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Dienst nach Vorschrift

Pflichtwidrig und damit rechtswidrig sind insbesondere kollektive Maßnahmen von Beamten, die sich in der verabredeten Herabsetzung der Arbeitsleistung durch langsameres Arbeiten (sog. „Dienst nach Vorschrift“) äußern. Denn das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums einzuordnende Streikverbot umschließt auch streikähnliche Aktionen wie Dienst nach Vorschrift.

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