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Dienst nach Vorschrift
Pflichtwidrig und damit rechtswidrig sind insbesondere kollektive Maßnahmen von Beamten, die sich in der verabredeten Herabsetzung der Arbeitsleistung durch langsameres Arbeiten (sog. „Dienst nach Vorschrift“) äußern. Denn das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums einzuordnende Streikverbot umschließt auch streikähnliche Aktionen wie Dienst nach Vorschrift.