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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Fachrichtungslaufbahn

Für besondere Fachrichtungen wird anstelle des Vorbereitungsdienstes und der Laufbahnprüfung eine hauptberufliche Tätigkeit von bestimmter Dauer z. B. als Arzt oder Chemiker vorausgesetzt. Fachrichtungslaufbahnen können nur eingerichtet werden, soweit dafür neben den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung ein dienstliches Bedürfnis besteht, wegen der geringen Zahl aber eine eigene Laufbahnausbildung nicht sinnvoll ist.

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