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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Geldbuße

Die Geldbuße ist im Disziplinarrecht eine Form der Disziplinarmaßnahme gegen Beamte und Richter. Die Geldbuße kann gemäß § 7 Bundesdisziplinargesetz (BDG) bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge des Beamten auferlegt werden. Hat der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.

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