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Grundversorgung
Der Staat hat die Aufgabe, die für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen bereitzustellen, die so genannte Grundversorgung. Dazu zählen auch die Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung sowie die Müllabfuhr und die Abwasserbeseitigung.
Insbesondere die Kommunen und ihre Beschäftigten bereichern durch ihre unternehmerische Betätigung etwa im Abfall- oder im Abwasserentsorgungsbereich, aber auch bei der Stromversorgung den Wettbewerb. Gerade in den liberalisierten Märkten der Strom- und Gasversorgung sind es die Stadtwerke, die dafür sorgen, dass der Markt nicht in den Händen einiger weniger Großunternehmer ist. Deshalb ist eine einseitige Bevorzugung der Privatwirtschaft im Sinne einer ganzheitlichen Privatisierung weder im Interesse der Bürger noch des Wettbewerbs.
Bei der Wasserversorgung geht es nicht in erster Linie um den Verkauf eines Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wasser ist ein natürliches Umweltgut – unverzichtbare Lebensgrundlage. Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland haben sich bewährt: Im internationalen Vergleich nehmen Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit einen Spitzenplatz ein. Die Ausführung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand ist Garant für diese Qualität.
Auch in Sachen Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr übernimmt der Staat Verantwortung. Die öffentlichen Entsorger gewährleisten langfristige Entsorgungssicherheit bei gleichzeitig hochwertigem Umwelt- und Verbraucherschutz sowie sozialverträglichen Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger.