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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Änderungskündigung

Auch die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung. Der Angestellte kann das Änderungsangebot annehmen und das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen oder das Angebot ablehnen. Bei Ablehnung des Angebotes endet das Arbeitsverhältnis fristgemäß. Der Angestellte kann das Angebot aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist und die Änderungskündigung durch die Arbeitsgerichte überprüfen lassen.

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Rundum informiert

Termine

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  • 01. April - 30. September 2025
    Ausstellung "Frauen im geteilten Deutschland
  • 17. Juni 2025
    Anna Kaminsky ist "akten_kundig"
  • 08. Oktober 2025
    10. Frauenfachtagung des DBB NRW

Fortbildungen

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