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Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn der Kündigende unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden will. Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung voraus. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auf Verlangen des anderen Teils muss der Kündigende den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-punkt, in dem der Kündigende von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

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