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Lebensaltersstufe
Nach dem Vergütungssystem des BAT wurde die Festsetzung der Grundvergütung anhand von am Lebensalter ausgerichteten Stufen vorgenommen. Die Tarifvertragsparteien haben einem Zuwachs an Lebenserfahrung bei Einstellung und einer danach hinzukommenden Berufserfahrung ein Mehr an Grundvergütung zugebilligt. Dieses Prinzip kennt der TVöD/TV-L nicht mehr. Ordnungsfaktoren der Entgelttabelle des TVöD/TV-L sind nicht mehr die Lebens- und Dienstaltersstufen, sondern die Grundentgelt- und die Entwicklungsstufen, die ausschließlich von der Beschäftigungszeit abhängig sind.