KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Lohnpfändung

Die Pfändung des Arbeitseinkommens ist in den §§ 850 f. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Unter Arbeitseinkommen versteht man grundsätzlich das Nettoeinkommen, das sich nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt. Das Arbeitseinkommen ist nur beschränkt pfändbar. Aus sozialen Gründen bestehen Pfändungsfreigrenzen. Dem Arbeitnehmer muss ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag zur Sicherung seines Lebensunterhalts verbleiben. Dieser Betrag erhöht sich, wenn der Arbeitnehmer weiteren Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewähren muss.

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar.

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie