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Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Politische Beamte

Politische Beamtinnen und Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist (§ 54 des Bundesbeamtengesetzes - BBG, § 30 Abs. 1 des Beamtenstatutsgesetzes - BeamtStG). Mit der Institution des politischen Beamten soll in Schlüsselstellen die fortdauernde Übereinstimmung mit der Regierungspolitik das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltung hinein gewährleistet werden.

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