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Professorenbesoldung

Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz 2002 wurde die Besoldung der Professoren auf eine neue Grundlage gestellt. Die bis dahin geltende C-Besoldung wurde durch die neue W-Besoldung ersetzt, die sich aus einer Grundbesoldung und variablen Leistungsbezügen zusammen setzt.

Zur Höhe der Grundgehälter wird auf die Besoldungstabellen von Bund und Ländern verwiesen.

Zudem können Professoren variable Leistungsbezüge z.B. in Form von Berufungs-Leistungsbezüge, besonderen Leistungsbezüge sowie von Funktions-Leistungsbezügen erhalten. Sie können befristet, unbefristet und als Einmalzahlung vergeben werden. Weiterhin können Professoren, die Mittel privater Dritter für Forschungsvorhaben oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, für die Dauer des Drittmittelzuflusses aus diesen Mitteln eine Forschungs- und Lehrzulage erhalten.

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