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Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz

Mit dem vom Bundestag im Juni 2004 beschlossenen Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sollen die Leistungen und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) langfristig gesichert werden. Hintergrund ist die demographische Entwicklung in Deutschland: Dem starken Geburtenrückgang steht eine steigende Lebenserwartung gegenüber.

Eckpunkte des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes:

  • Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel, der einen verlangsamten Rentenanstieg bewirkt.
  • Implementierung einer sog. „Niveausicherungsklausel“, die für den durchschnittlichen Beitragszahler ein Mindestrentenniveau sicherstellen soll.
  • Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt wegen Arbeitslosigkeit bzw. nach Altersteilzeit (sukzessive von 60 Jahren auf 63 Jahre bis 2008). Die Regelaltersgrenze bleibt weiterhin bei 65 Jahren.
  • Stufenweise Abschaffung der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten.
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