KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

Stundenentgelt

Das Stundenentgelt wird insbesondere für die Berechnung von Zeitzuschlägen benötigt. So regelt § 8 (TVöD, TV-L, TV-H) den finanziellen Ausgleich für Sonderformen der Arbeit durch Zeitzuschläge beispielsweise für nicht ausgeglichene Mehrarbeit (Überstunden) oder Nachtarbeit. Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge ist dabei das Stundenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe auch dann, wenn Beschäftigte tatsächlich Entgelt aus einer anderen Stufe erhalten.

Das Stundenentgelt errechnet sich nach der Umrechnungsformel in § 24 Abs. 3 (TVöD, TV-L, TV-H): Die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile sind durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wie folgt zu teilen:

  • durch 167,40 bei regelmäßig 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit
  • durch 169,57 bei regelmäßig 39 Stunden Wochenarbeitszeit
  • durch 173,92 bei regelmäßig 40 Stunden Wochenarbeitszeit

Die Umrechnungsformel in § 24 Abs. 3 (TVöD, TV-L, TV-H) drückt die durchschnittliche Wochenanzahl je Monat auf Basis von 4 Jahren einschließlich eines Schaltjahres aus:

  • 3 mal 365 und 1 mal 366 Kalendertage ergeben im Durchschnitt 365,25 Kalendertage
  • 365,25 dividiert durch 84 (12 Monate/Jahr mal 7 Tage/Woche) ergibt gerundet 4,348
zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar.

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie