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TVÜ

Der jeweilige TVÜ-VKA /-Bund /-Länder /-Hessen (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und zur Regelung des Übergangsrechts) regelt insbesondere die Ablösung des Mantelrechts nach BAT/-O, MTArb/-O sowie BMT-G/-O für die zum Stichtag

  • 30. September 2005 beim Bund und den Kommunen
  • 31. Oktober 2006 in den Ländern (außer Hessen und Berlin)
  • 31. Dezember 2009 im Land Hessen
  • 31. Dezember 2012 im Land Berlin

vorhandenen Beschäftigten sowie die Überleitung in die Manteltarifverträge TVöD (Inkrafttreten zum 1. Oktober 2005), TV-L (Inkrafttreten zum 1. November 2006) und TV-H (Inkrafttreten zum 1. Januar 2010). Die Überleitung der zum Stichtag vorhandenen Beschäftigten umfasst neben der betragsmäßigen Eingliederung in die Entgelttabelle auch die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe sowie Regelungen zu den Besitzständen aus dem abgelösten Tarifrecht. Ungeachtet zwischenzeitlich in Kraft getretener Entgeltordnungen (zum TV-L ab 1. Januar 2012, zum TVöD im Bundesbereich ab 1. Januar 2014, zum TV-H ab 1. Juli 2014 sowie zum TVöD im kommunalen Bereich ab 1. Januar 2017) bestimmt die nach dem jeweiligen TVÜ zugeordnete Entgeltgruppe weiterhin die Eingruppierung, wenn nicht durch stichtagsbezogene Anträge auf Höhergruppierungen oder durch Umgruppierung erstmals die jeweilige Entgeltordnung selbst zur Anwendung kommt.

Mehr zum Thema

Eingruppierung

Entgeltgruppe

TVöD

TV-L

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