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Beschäftigte
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Beschäftigten alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind. Im öffentlichen Dienst sind also in der Regel beide Statusgruppen - Beamte und Tarifbeschäftigte - gemeint, einschließlich beispielsweise der Auszubildenden.
Im Tarifbereich wird der Begriff jedoch etwas spezieller verwendet: In den Tarifverträgen TVöD und TV-L sind Beschäftigte die Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder, für die Kommunen, Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA ist, stehen.