KontaktRSSImpressumDatenschutz
Lexikon

Lexikon

 

Dieses Lexikon ist von den Seiten des dbb beamtenbund und tarifunion www.dbb.de eingebunden, für deren Inhalte dieser verantwortlich ist.

 

In-Sich-Beurlaubung

Die In-Sich-Beurlaubung ist ein Sonderfall der Beurlaubung, der sich aus § 22 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) bzw. aus § 4 Abs. 3 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) ergibt. Bei der In-Sich-Beurlaubung ruht die Verpflichtung zur Amtsausübung im übertragenen Amt, aber der Beamtenstatus bleibt erhalten. Gleichzeitig geht man ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis ein. Nach dem Wechsel ist man weiterhin beihilfe- und versorgungsberechtigt. Die Versorgung wird jedoch nur aus dem Amt bezahlt, das der Beamte innehatte. Der Beamte ist weiterhin von der Arbeitslosenversicherung befreit. Es handelt sich um ein auf die Bedürfnisse der Postnachfolgeunternehmen zugeschnittenes Instrument des Statuswechsels. Der In-Sich-Beurlaubung muss der Beamte zustimmen.

Mehr zum Thema

Freistellung

Beamte

zurück

Rundum informiert

Termine

Termine

Derzeit sind keine aktuellen Termine verfügbar.

Fortbildungen

Wissen, was geht:

Fortbildungsveranstaltungen der
DBB Akademie