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Lohn
Der Begriff Lohn des MTArb und des BMT-G ist im TVöD und im TV-L durch den Begriff Entgelt ersetzt worden. Der Monatstabellenlohn wurde durch die Lohngruppe, die Beschäftigungszeit und das Lebensalter des Arbeiters bestimmt. Ein Ortszuschlag, wie im Geltungsbereich des BAT, wurde nicht gezahlt. MTArb und BMT-G sahen stattdessen einen Sozialzuschlag in Höhe des kinderbezogenen Anteils des Ortszuschlags der Tarifklasse II vor.