Besoldungsgespräche NRW 2022

1:1-Übertragung greift für Beamtinnen und Beamte zu kurz

05. Januar 2022

Heute, am 5. Januar, empfingen Ministerpräsident Wüst, der stellvertretende Ministerpräsident Stamp und Finanzminister Lienenkämper die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zu Besoldungsgesprächen. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte die schnelle 1:1-Übertragung, beklagte aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.

 

„Kein Grund, Sektkorken knallen zu lassen!“

Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende ‚Corona-Sonderzahlung‘ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 EURO sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies“, so Roland Staude, „ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken.“ Denn die ‚Corona-Sonderzahlung‘ wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Der DBB forderte nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.

DBB NRW bleibt am Ball

Doch der DBB NRW arbeitet weiter an Lösungsansätzen für die Pensionärinnen und Pensionäre – und zwar im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Attraktivitätsgesetz. Bereits am 10. Februar soll eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW stattfinden. Finanzminister Lienenkämper hatte bereits angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu einer amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden soll. Der DBB NRW wird in diesen Gesprächen seine Forderungen zur Steigerung der Attraktivität und zur verfassungsgemäßen Grundbesoldung einbringen, unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.