70 Jahre DBB NRW – ein Rückblick (II)

1958 bis 1967 - Das Wirtschaftswunder

05. November 2018

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Nordrhein-Westfalen und das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) treten in Kraft.

Wir berichten hier über die 70 Jahre nordrhein-westfälischer Beamtenbund, hier über die Zeit von 1958 bis 1967.

 

05 / 1958

Der Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen findet in Köln im Gürzenich statt.

 

06 / 1958

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Nordrhein-Westfalen tritt in Kraft. Kernstreitpunkt vor der Einführung ist das Ausmaß der Beteiligung von Personalräten an personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten. Der DBB Nordrhein-Westfalen kann wesentlichen Einfluss nehmen und gewinnt bei den anschließenden Personalratswahlen nahezu alle Beamtensitze.

 

1959

Das Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen wird ausgebaut, es kommt zu Verbesserungen gegenüber dem Bund. Zudem wird im Vorgriff auf das Landesbeamtengesetz ein zweiter freier Samstag eingeführt.

 

03 / 1959

Der Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen findet in Essen statt. Das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) tritt in Kraft.

 

Ende 1960

Es entspricht in vielen Bereichen den Forderungen des DBB Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitszeitregelungen laufen auf eine volle Fünf-Tage-Woche hinaus.

 

1961

Das Weihnachtsgeld wird gesetzlich abgesichert. Es beträgt zu diesem Zeitpunkt ein Drittel des Monatsgehaltes.

Die dbb jugend nrw wird als „förderungswürdiger Jugendverband“ offiziell anerkannt.

In vielen Kreisverbänden des DBB Nordrhein-Westfalen wird die Arbeit intensiviert.

 

04 / 1961

Der Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen findet in Essen statt.

 

06 / 1965

Der Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen findet in Essen statt. Die Frauenvertreterin Margarete Bockmühl gibt ihr Amt nach mehr als 15 Jahren an Helga Frenzel weiter.

 

1966

Der ehemalige DBB NRW Vorsitzende Hans Schäfer (1948 bis 1951) erhält von Innenminister Willi Weyer das Große Bundesverdienstkreuz.

Die Laufbahnverordnung (LVO) wird novelliert. Außerdem wird erstmals die Möglichkeit für Gewerkschaftsvertreter eingeführt, für Landesgremien Sonderurlaubstage zu bekommen.