Die Möglichkeit zur Teilzeit im Beamtentum wird geschaffen und auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied im DBB Nordrhein-Westfalen werden.
Wir berichten hier über die 70 Jahre nordrhein-westfälischer Beamtenbund, hier über die Zeit von 1958 bis 1967.
März 1968
Der DBB Nordrhein-Westfalen feiert unter dem Motto „Idee und Erfolg“ sein 20-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Rahmen des Jubiläumsdelegiertentags. Ministerpräsident Heinz Kühn hält eine Rede zum Thema „Der Standort des Beamten im Wandel von Staat und Gesellschaft“.
In diesem Rahmen verabschiedet der DBB Nordrhein-Westfalen auch sein viel beachtetes Beamtenpolitisches Reformprogramm „Zur Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts“, das später erheblichen Einfluss auf die Diskussionen in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn nimmt.
1969
Die Möglichkeit zur Teilzeit im Beamtentum wird geschaffen, insbesondere um im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr Lehrerinnen im Beruf zu halten.
Mai 1970
Die dritte Novelle des Landesbeamtengesetzes (LBG) wird in Nordrhein-Westfalen erlassen, mit vielen Verbesserungen, u.a. einer Absenkung der Wochenarbeitszeit (aus 42 Stunden) und einer nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsregelung. Diese wird jedoch 2012 für verfassungswidrig erklärt, da sie eine Altersdiskriminierung darstellt.
März 1971
Durch eine Änderung des Grundgesetzes (Einführung des neuen Art. 74a GG) geht die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung endgültig auf den Bundes über.
Der Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen findet in Essen statt. Der Vorsitzende der dbb jugend nrw wird „geborenes Mitglied“ im geschäftsführenden Vorstand.
1973
Die Kommission zur Reform des Öffentlichen Dienstes legt nach zweijähriger Arbeit ihren Bericht vor, in dem eine Aufspaltung des Berufsbeamtentums in Statusrecht und Folgerecht abgelehnt wird. Stattdessen fordert sie eine Flexibilisierung des Besoldungsrechts mit mehr Leistungskriterien und des Laufbahnrechts mit mehr Durchlässigkeit. Die Bundesregierung folgt diesen Vorschlägen.
Einrichtung einer „Konferenz der Hauptpersonalräte“ innerhalb des DBB Nordrhein-Westfalen, als Reaktion auf die immer weitere Hinausschiebung der Novellierung des LPVG.
Die Sonderzuwendung im Öffentlichen Dienst erreicht zum ersten Mal die Höhe eines vollen Monatsgehalts. Zudem wird ein Jahr später die Wochenarbeitszeit im Öffentlichen Dienst auf 40 Stunden abgesenkt.
Februar 1973
Zur Abwehr von radikalen Kräften innerhalb des Öffentlichen Dienstes ergeht der umstrittene Beschluss „Grundsätze zur Behandlung verfassungsfeindlicher Kräfte im Öffentlichen Dienst“, gemeinhin „Radikalenerlass“ genannt.
Februar 1974
Nachdem rund 200.000 Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ihre Arbeit für drei Tage niedergelegt haben, einigen sich die Tarifparteien auf elf Prozent mehr Lohn und Gehalt.
Mai 1974
Beim Delegiertentag des DBB Nordrhein-Westfalen kandidiert Dr. Otto Fuhrmann nach 23 Jahren nicht mehr für den Vorsitz. Sein Nachfolger wird Herbert Karhof. Außerdem wird durch eine Satzungsänderung die Zahl der Stellvertreter auf drei erhöht.
Juli 1975
Die Novelle des LPVG tritt in Kraft. Sie bringt eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte sowie eine Einigungsstelle zur Schlichtung.
1976
Die ersten Fachhochschulen für Öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen werden gegründet, in Bad Münstereifel für die Rechtspflege, in Nordkirchen für Finanzen und in Gelsenkirchen für die Allgemeine Öffentliche Verwaltung.
Der Gesetzentwurf für eine „kooperative Schule“ der Landesregierung wird veröffentlicht. Er trifft auf viel Kritik und wird 1978 schließlich durch ein Volksbegehren gestoppt.
Der DBB Nordrhein-Westfalen veröffentlicht ein „Angestellten Programm zur funktionsbezogenen Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts“.
1977
Jetzt können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglied im DBB Nordrhein-Westfalen werden.