Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW

DBB NRW Landesfrauenvertretung begrüßt wichtige Änderungen

27. Oktober 2020

Zum 21. Oktober 2020 ist die dritte Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW in Kraft getreten.

Die DBB NRW Landesfrauenvertretung begrüßt es ausdrücklich, dass zwei wichtige Änderungen vorgenommen wurden. Zum einen erhalten Beamtinnen im Jahr 2020 nun 5 Tage zusätzlichen Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes; Alleinerziehende zusätzlich 10 Sonderurlaubstage. "In der Coronapandemie sind viele Beschäftigte weit über ihre Belastungsgrenze beansprucht worden. Gerade für Eltern und auch Alleinerziehende bedeutet diese Zeit eine besondere Belastung, wenn dann auch noch das Kind erkrankt und kein Sonderurlaub mehr zur Verfügung stand", erklärt Anusch Melkonyan, Vorsitzende der DBB NRW Frauenvertretung. "Viele Beschäftigte haben Urlaub und auch eventuelle Überstunden dafür in Anspruch genommen. Gerade der Urlaub soll aber zur Erholung dienen", so Anusch Melkonyan weiter. Diese Änderung ist richtig und sinnvoll. Aufgrund der steigenden Zahlen sollte aber nun auch das Jahr 2021 in den Blick genommen werden, da aktuell keine Besserung der Situation in Sicht ist.

Die zweite wichtige Änderung bezieht sich auf den Sonderurlaub bei unverheirateten Paaren. Ergänzend zur Niederkunft der Ehefrau und der eingetragenen Lebenspartnerin soll nunmehr auch für die Niederkunft der Lebensgefährtin ein Tag Sonderurlaub gewährt werden. "Unsere Gesellschaft hat zunehmend Paare, die nicht mit Trauschein zusammenleben. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass auch diese Lebenssituation bei der Gründung einer Familie mit einem entsprechenden Tag Sonderurlaub berücksichtig wird", so Anusch Melkonyan.