Nach wie vor stehen die Landesfrauenvertretung und die dbb bundesfrauenvertretung für das Thema Anrechnung von Kindererziehungszeiten gemeinsam ein.
Auf Landesebene tritt sowohl der Landesbund als auch seine Landesfrauenvertretung in politischen Gesprächen immer wiederkehrend für eine wirkungsgleiche Regelung der Mütterrente auch für die Landesbeamtinnen ein. Der DBB NRW und die Landesfrauenvertretung stehen dabei noch immer auf dem Standpunkt, dass bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten zwischen Beamtinnen und sozialversicherungspflichten Angestellten nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Hier überzeugt auch nicht das Argument der Landesregierung, dass eine Übertragung der begünstigenden rentenrechtlichen Regelungen auf die Versorgungsempfängerinnen des Landes NRW nicht mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu vereinbaren ist.
Der DBB NRW wird diese Forderung auch weiterhin erheben, um einen Gleichklang zwischen den von der Regelung betroffenen Frauen herzustellen.