DBB NRW: wichtige Maßnahme zur Mithilfe bei der Flüchtlingsbetreuung

Anreiz für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

29. März 2016

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen. Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun ausgesetzt.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen. Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun ausgesetzt.

Damit wird eine Forderung des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen für die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte zur Mithilfe bei der Flüchtlingsbetreuung Rechnung getragen.

Mit der jetzt vom Landtag beschlossenen Neuregelung erhalten die Pensionäre, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe im öffentlichen Dienst tätig werden, sowohl ihre Pensionen als auch die Vergütung aus der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe. Die Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2018 befristet.

Darüber hinaus erhalten insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die kurz vor ihrem Eintritt in den Ruhestand stehen, einen 10%igen Zuschlag auf ihr Grundgehalt, wenn sie weiter arbeiten. Der Zuschlag wird längstens bis zum 31.12.2019 gewährt.

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen: „Ohne erfahrene Beamtinnen und Beamte ist eine kurzfristige und effektive Flüchtlingshilfe nicht zu gewährleisten. Gut, dass die Landesregierung das gesehen und entsprechend gehandelt hat.“

 

Pressemitteilung

des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2016