Arbeitszeitkonten in Nordrhein-Westfalen - Möglichkeiten, Chancen und Risiken

Broschüre zu Arbeitszeitkonten erhältlich

04. September 2020

Langzeitarbeitskonten, Lebensarbeitszeitkonten, Wertguthaben, Zeitwertkonten – die Begriffe für Konten über die langfristig Arbeitszeit angespart werden kann sind vielfältig und werden in der Praxis häufig synonym genutzt. Auch die Möglichkeiten, solche Konten in Nordrhein-Westfalen zu nutzen sind grundsätzlich vielfältig, jedoch unterliegen sie trotzdem – gerade bei langfristig angelegten Konten – vielen Einschränkungen. Der DBB NRW hat eine Broschüre zum Thema veröffentlicht, um eine gute und einheitliche Diskussionsbasis zu schaffen. Diese Broschüre kann jetzt über den DBB NRW bestellt werden.

Langfristige Arbeitszeitkonten sind ein wichtiger Faktor für die Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes, denn sie ermöglichen den Beschäftigten mehr Flexibilität und eine individuellere Lebensplanung. Das ist gerade für jüngere Generationen ein wichtiger Faktor. Das hat im Grundsatz auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen erkannt und aus diesem Grund die Einführung von Langzeitarbeitskonten im Koalitionsvertrag verankert. Für die konkrete Umsetzung sind nun Arbeitsgruppen gebildet worden, welche Möglichkeiten zur Umsetzung erarbeiten sollen.

Um diese Arbeit zu unterstützen hat der DBB NRW im Vorfeld zusammen mit externen Gutachtern die wichtigsten Informationen zum Thema erarbeitet und in der Broschüre „Arbeitszeitkonten in Nordrhein-Westfalen – Möglichkeiten, Chancen und Risiken“ zusammengefasst. Sie legt zum einen eine grundlegende Begriffsdefinition vor und zeigt dann die Möglichkeiten auf, die es in Bezug auf Arbeitszeitkonten im Öffentlichen Dienst aktuell in Nordrhein-Westfalen gibt. Im weiteren Verlauf werden dann noch Möglichkeiten der Erweiterung dargestellt. Die Basis für die Broschüre stellt ein im Auftrag des DBB NRW erstelltes Gutachten von Rechtsanwalt Jan Peter Feddersen (Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln) dar. Dieser kommt zu dem Schluss, dass es im Öffentlichen Dienst zwar eine große Zahl an Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit-, Teilzeit- und Blockmodelle, gibt, diese jedoch relativ starr sind und hauptsächlich eine kurzzeitige Flexibilisierung ermöglichen. Für eine Attraktivitätssteigerung wäre jedoch eine langfristigere Flexibilisierung notwendig, gerade wenn es um die Gewinnung jüngerer Zielgruppen geht.

Damit die Einführung neuer Arbeitszeitkonten für alle Beteiligten zum Erfolgsmodell wird, ist die Einbeziehung der Personalräte von großer Bedeutung. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Broschüre des DBB NRW in einem zweiten Teil mit dem Thema „Beteiligung der Personalräte“. Dieser basiert auf einem ebenfalls vom DBB NRW in Auftrag gegebenen Gutachten von Michael Bublies (Justiziar der komba gewerkschaft nrw). Darin werden wesentliche Aspekte in Bezug auf die Beteiligungsmöglichkeiten der Personalvertretungen aufgeführt und notwendige Ergänzungen bei der Einführung von langfristigen Arbeitszeitkonten aufgezeigt.

 

Die Broschüre ist über den DBB NRW erhältlich. Hierzu bitten wird Sie, eine E-Mail an post(at)dbb-nrw.de zu senden.