Roland Staude im Gespräch mit dem Behördenspiegel zum Streikverbot oder Streikrecht für Beamte

„Das deutsche System aus Beamten und Tarifbeschäftigten hat sich bewährt“

13. September 2016

Beamte: Streikverbot oder Streikrecht? Unter dieser Überschrift berichtet der Behördenspiegel in seiner letzten Ausgabe über die zwei Schnellzüge, die aus der Ferne betrachtet ungebremst direkt aufeinander zu rasen.

Beamte: Streikverbot oder Streikrecht? Unter dieser Überschrift berichtet der Behördenspiegel in seiner letzten Ausgabe über die zwei Schnellzüge, die aus der Ferne betrachtet ungebremst direkt aufeinander zu rasen.

Der eine sei „vollgepackt“ mit Verfassungsrecht, nämlich dem Artikel 33 Grundgesetz (GG), wonach statusbedingt, also unabhängig vom Tätigkeitsbereich, das Streikrecht für alle Beamten in Deutschland gelte. Der aus Europa heranbrausende Zug sei ebenfalls mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schwer beladen. Nach dem Artikel 11, Abs. 1, wo das Recht der Staatsbediensteten auf Tarifverhandlungen – mit Streikrecht - festgehalten werde. Ausgenommen sind rein hoheitliche Tätigkeiten wie Militär, Polizei, Steuer und Justiz.

Während die DGB Lehrergewerkschaft GEW auf ein Streikrecht für Lehrer drängt, hält der Deutsche Beamtenbund an dem Streikverbot für Beamte fest. Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. Im Gespräch mit dem Behördenspiegel meint er, dass sich das deutsche System aus Beamten und Tarifbeschäftigten bewährt habe. Warum solle der EUGH in ein Erfolgsmodell eingreifen? Sowohl die Flüchtlingskrise, als auch Terrorattentate und Amoklauf hätten klar gezeigt, wie hoch angesehen doch beide Statusgruppen in der Bevölkerung wären, meint Staude.

Konkret geht es um eine 47-jährige Realschullehrerin, die dreimal wegen eines GEW-Unterstützungsstreiks dem Schulunterricht fern blieb. Das inzwischen angerufene Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine erste Stellungnahme vom Bundesinnenministerium (BMI) eingeholt.