
Zusätzlich zu den „klassischen“ Gefährdungspotenzialen stellen im Rahmen moderner hybrider Bedrohungslagen und -szenarien Drohnenschwärme eine neuartige und ernstzunehmende Gefahr auch für die Sicherheit auf kommunalen Großveranstaltungen, wie Volksfesten, Konzerten oder Demonstrationen dar.
Die Kombination aus visuellem Schock, technischer Hilflosigkeit und der Enge einer Großveranstaltung macht Drohnenschwärme zu einem hocheffizienten Werkzeug für die Erzeugung von Massenpaniken. Durch ihre Fähigkeit, synchron und in großer Zahl zu agieren, ist die Abwehr durch deren technische Komplexität grundsätzlich sehr herausfordernd. Herkömmliche Sicherheitskonzepte sind bisher kaum oder nur unzureichend auf Bedrohungen aus der Luft vorbereitet. Das gezielte Stören oder Abfangen eines gesamten Schwarms ist auf dicht besiedelten Plätzen zudem schwierig, da herabstürzende Drohnen oder Bestandteile wiederum eine direkte Verletzungsgefahr für die Menschen am Boden darstellen.
Grundsätzlich teilen sich die Zuständigkeiten für die Gefahrenabwehr auf Großveranstaltungen in die präventive Genehmigung und die operative Gefahrenabwehr im Ernstfall auf. Für diese Veranstaltungen sind Sicherheitskonzepte zwar zwingend vorgeschrieben, auch werden hier mögliche Gefährdungsszenarien in Erwägung gezogen, in diesen Konzepten findet die Drohnenproblematik allerdings kaum Berücksichtigung. Einen einzelnen, exklusiv zuständigen Ansprechpartner nur für die Drohnenabwehr auf kommunalen Großveranstaltungen gibt es in der deutschen Behördenstruktur bisher nicht.
Da die Konzeption von Flucht- und Rettungswegen als Primärprävention gegen Gefahren einer Massenpanik durch Drohnenschwärme aufgrund örtlicher oder baulicher Gegebenheiten unter Umständen an ihre Grenzen stoßen könnte, sollte ein Drohnenabwehrbeauftragter bereits in der Planungsphase von Volksfesten frühzeitig in die Erstellung des Sicherheitskonzepts einbezogen werden, beziehungsweise den Veranstaltern als fester Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dieser verantwortlichen Fachkraft obliegen die Risikoanalyse und Gefährdungsabschätzung sowie die Auswahl geeigneter Präventivmaßnahmen.
Der DBB NRW fordert daher, die Aufgabe der Drohnenabwehr bei kommunalen Großveranstaltungen bei den Bezirksregierungen anzusiedeln. So könnte zum Beispiel eine spezialisierte Fachkraft innerhalb einer entsprechenden Organisationseinheit als Drohnenabwehrbeauftragter für die Erkennung, Überwachung und Abwehr unbefugter oder gefährlicher unbemannter Flugsysteme (UAS) zuständig sein. Dieser sollte in der Konsequenz auch für die Koordination und Durchführung von Abwehrmaßnahmen entscheidungsbefugt sein.
Hierzu Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Traditionelle Konzepte der präventiven Gefahrenabwehr bei großen Menschenansammlungen unter freien Himmel sind primär "zweidimensional" – sie sichern lediglich den Boden ab, zum Beispiel mit Durchfahrtssperren oder breiten Evakuierungswegen. Durch die zunehmende Verfügbarkeit und technologische Weiterentwicklung von Drohnen müssen moderne Sicherheitskonzepte den Luftraum zwingend einbeziehen, wir sehen hier einen akuten Handlungsbedarf!“