Der DBB NRW hat die nunmehr auch offiziell veröffentlichten Empfehlungen der Rentenkommission zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zur Kenntnis genommen und begrüßt die Einsicht der beteiligten Sachverständigen, von einer grundsätzlichen Einbeziehung der Beamtenschaft in die GRV Abstand zu nehmen.
Hierzu der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Ob der Fülle der verfassungsrechtlichen Hürden und angesichts der finanzpolitischen Risiken für den Landeshaushalt, war die Erkenntnis der Rentenkommission nur logisch und konsequent.“
Äußerst kritisch sieht der DBB NRW die unter dem Vorwand einer kapitalgedeckten Absicherung der Rentensysteme vorgeschlagene Erhöhung des GRV-Beitrages um 2 Prozentpunkte auf 20,6 Prozent, da sie zu zusätzlichen Mehrbelastungen für die angestellten Landes- und Kommunalbeschäftigten sowie die angespannten kommunalen Haushalte und den Landeshaushalt führt. Weiterhin lehnt der DBB NRW die pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ab. Roland Staude: „Angesichts der rund 20.000 unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst des Landes und der damit verbundenen Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung sowie der zunehmend aggressiveren und gewaltbereiten gesellschaftlichen Stimmung im täglichen Dienstbetrieb, schaffen es die Kolleginnen und Kollegen in vielen Tätigkeiten gesundheitlich schon heute kaum bis zum regulären Renteneintritt.“
Die Empfehlung der Rentenkommission zur kapitalgedeckten Rückstellung der Altersversorgung der Beamtenschaft ist aus Sicht des DBB NRW für Nordrhein-Westfalen nur wenig relevant, da es diesen Schutz bereits seit Jahren gibt. Hierzu Roland Staude: „Die Empfehlung der Absicherung von Pensionsansprüchen durch die Länder im Rahmen einer kaptalgedeckten Rückstellung ist für Nordrhein-Westfalen ein `alter Hut´. Die bisherigen Landesregierungen haben diesbezüglich bereits mit vorbildlicher Weitsicht gehandelt.“
Der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen wurde 2016 als Sondervermögen des Landes gegründet, um die ab Mitte der 2020er Jahre stark steigenden Ausgaben für Beamtenpensionen (für die sogenannten "Baby-Boomer"-Jahrgänge) abzufedern und dadurch den Landeshaushalt zu entlasten. Der Fonds umfasst ein Volumen von rund 15 Milliarden Euro.
Im Übrigen verweist der DBB NRW auf sein bereits 2023 vorgestellte Konzept zum Pensionsausgabensicherungssystem (PASS), welches die nun geforderte Absicherung der Pensionsansprüche der Landesbeamten bereits seit Jahren vorsieht. Zur passgenauen Finanzierung und zukunftssicheren Absicherung der Pensionsausgaben des Landes hatte der DBB NRW im Oktober 2023 im Behördenspiegel sein PASS-Modell mit dem Ziel vorgeschlagen, nach der aktiven Zeit für die Beamtinnen und Beamten einen Kostendeckungsgrad der Pensionen von 70 Prozent, wie von der Rentenkommission gefordert, sicherzustellen.
Der DBB NRW wird die Empfehlungen der Rentenkommission evaluieren und die gewonnenen Erkenntnisse in seine weitere gewerkschaftspolitische Arbeit einfließen lassen.