Landeshaushalt trifft zu wenig Vorsorge
DBB NRW nimmt im Haushalts- und Finanzausschuss und im Unterausschuss Personal Stellung zum Haushaltsgesetz 2019
Pensionsfonds, Personalverstärkungsmitten und Attraktivitätsoffensive – das waren die Kernthemen der Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) zum Landeshaushalt für das Jahr 2019.
Bevor der DBB NRW inhaltlich Stellung zur Planung für das kommende Haushaltsjahr nahm, äußerte er sich zunächst kritisch über die erneut knapp bemessene Zeitschiene für die Stellungnahme, die eine Verbändebeteiligung unmöglich gemacht hat. Inhaltlich äußerte sich der DBB NRW hauptsächlich zu folgenden Punkten:
- Pensionsfonds: Die geplante Zuführung begrüßte der DBB NRW zwar grundsätzlich, kritisierte jedoch die Höhe. Mit 200 Mio. Euro würde nicht einmal der von den Beamtinnen und Beamten durch Besoldungs- und Versorgungsverzicht selbst erbrachte Anteil zugeführt. Diese würde im Jahr 2019 rund 600 Mio. Euro betragen. „Die Zuführung des Eigenanteils stellt eine moralische Verpflichtung dar“, stellte Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW klar.
- Personalverstärkungsmittel: Die Höhe der Personalverstärkungsmittel wurde im Haushaltsplan 2019 deutlich reduziert. Gleichzeitig ist absehbar, dass die kommende Tarifrunde schwierig wird und zahlreiche strukturelle Elemente enthalten wird. Auch die daran anschließenden Besoldungserhöhung wird um zusätzliche Elemente ergänzt werden müssen. Aus diesem Grund hat der DBB NRW erhebliche Zweifel daran, dass die vorgesehenen Personalverstärkungsmittel auskömmlich sein werden.
- Attraktivitätsoffensive: Der DBB NRW begrüßt zwar den dringend notwendigen Stellenaufwuchs in bestimmten Bereichen. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass die Zahl der Leerstellen weiterhin konstant hoch ist. Das macht deutlich, dass es immer schwieriger wird, Stellen zu besetzen und qualifizierte Beschäftigte für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten. Aus diesem Grund schlägt der DBB NRW u.a. folgende Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung vor:
- Reduzierung der Wochenarbeitszeit: Eine Angleichung der Wochenarbeitszeit von tariflich Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten ist dringend erforderlich. In diesem Zusammenhang kann evtl. eine Verknüpfung mit Lebenszeitkonten interessant sein.
- Anhebung der Eingangsämter: Eine Anhebung um jeweils eine Besoldungsgruppe ist mit Blick auf die Veränderung der Bildungs- und Ausbildungsinhalte dringend geboten. Insbesondere, um für potenzielle Bewerber überhaupt noch attraktiv zu sein.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Der Öffentliche Dienst war in diesem Bereich lange Zeit Vorreiter, inzwischen hat die Privatwirtschaft jedoch deutlich aufgeholt. Wenn der Öffentliche Dienst weiterhin attraktiv bleiben möchte, sind weitere Maßnahmen notwendig. Eine Variante wäre beispielsweise die Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte, die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren betreuen oder Angehörige pflegen. Dieses Angebot bietet der Bund seinen Beamtinnen und Beamten bereits heute (§3 AZV).
An den Anhörungen nahmen für den DBB NRW teil:
- Sachverständigenanhörung zum Haushalt 2019 sowie zum Nachtragshaushalt 2018 im Haushalts- und Finanzausschuss am 4. Oktober 2018: Roland Staude, 1. Vorsitzender, und Erich Rettinghaus, Vorstandsmitglied.
- Sachverständigenanhörung zum Haushalt 2019 sowie zum Nachtragshaushalt 2018 im Unterausschuss Personal am 9. Oktober 2018: Wolfgang Römer, stellv. Vorsitzender, Andrea Sauer-Schnieber, stellv. Vorsitzende.