Fraktionschef der CDU spricht im Interview mit dem DBB NRW Tacheles

Die CDU wird gegen die umstrittene Frauenförderung in Münster klagen

06. April 2017

Im Interview zum aktuellen DBB NRW Magazin, dass in Kürze erscheinen wird, spricht Armin Laschet u. a. Klartext zum § 19 Abs. 6 (Frauenförderung bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung): „Wir wollen den Betroffenen eine Stimme in diesem Konflikt geben. Deshalb hat unsere Fraktion entschieden, dass wir gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag einreichen.

Im Interview zum aktuellen DBB NRW Magazin, dass in Kürze erscheinen wird, spricht Armin Laschet u. a. Klartext zum § 19 Abs. 6 (Frauenförderung bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung):  „Wir wollen den Betroffenen eine Stimme in diesem Konflikt geben. Deshalb hat unsere Fraktion entschieden, dass wir gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag einreichen.

Die CDU wird gegen die umstrittene Frauenförderung in Münster klagen

Fraktionschef der CDU spricht im Interview mit dem DBB NRW Tacheles

Mit dem Fraktionsvorsitzenden der NRW-Landtagsfraktion der CDU, Armin Laschet, sprachen der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, Roland Staude, und der Chefredakteur des DBB NRW Magazins, Joachim Klein, in den Räumen der CDU-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag.

DBB NRW Magazin: Sehen Sie das Beihilfesystem aufgrund der jüngsten Studie der Bertelmanns Stiftung zum Thema „Krankenversicherungspflicht für Beamte und Selbstständige“ als gefährdet an?

Armin Laschet: Das Beihilfesystem ist aus unserer Sicht nicht gefährdet. Das Gesundheitsvorsorgesystem im Beamtentum hat sich bewährt, deshalb hält die CDU NRW auch weiterhin daran fest. Die private und gesetzliche Krankenversicherung sind die tragenden Säulen der Gesundheitsversorgung. Die Überlegung, öffentliche Haushalte zu entlasten, ist im Grundsatz richtig. Jedoch darf es nicht zu Lasten der Gesundheitsversorgung gehen. Ein Problem der Studie ist außerdem, dass beamten- und verfassungsrechtliche Fragenstellungen überhaupt nicht thematisiert wurden.

DBB NRW Magazin: In diesem Zusammenhang interessiert uns auch die Position der CDU NRW zur Bürgerversicherung.

Armin Laschet: Wir wollen den Menschen die bestmögliche medizinische und pflegerische Versorgung ermöglichen. Dafür brauchen wir die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung. Gesundheit muss aber auch bezahlbar bleiben. Die Bürgerversicherung wäre deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Eine Bürgerversicherung würde den Preis- und Leistungswettbewerb zwischen den Versicherern und Anbietern medizinischer Leistungen verhindern. Die Folge wäre, dass die Menschen nur noch Standardmedizin zu einem hohen Preis bekommen würden. Zudem würden tausende Arbeitsplätze im Bereich der privaten Krankenversicherungen wegfallen. Eine Bürgerversicherung schadet also letztlich allen Bürgern, daher lehnen wir sie ab.

DBB NRW Magazin: Thema „Dienstrechtsrechtsmodernisierungsgesetz“: Welche Maßnahmen können Sie sich im Rahmen einer „Dienstrechtsreform II“ vorstellen?

Armin Laschet: Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes, leistungsfähiges und flexibles öffentliches Dienstrecht. Dazu bedarf es einer Reform, die diesen Namen auch verdient. Das rot-grüne Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist jedoch ein mutloses Stückwerk, das keinen wirklichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen leistet. Besonders die Regelung zur Frauenförderung ist rechtlich verunglückt und erzeugt absichtlich massive Ungerechtigkeiten. Die CDU will eine Reform, die für Wettbewerb um die besten Köpfe mit den privaten Arbeitgebern sorgt. Zudem sollen lange bekannte Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten im Bereich von Schule, Polizei und Hochschulen korrigiert werden.

DBB NRW Magazin: Wie stehen Sie zum § 19 Abs. 6 (Frauenförderung bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) und zur der jüngsten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen?

Armin Laschet: Eins war von Anfang an klar: Die Regelung, wie sie die Landesregierung Kraft mit der rot-grünen Koalition durchgedrückt hat, ist auch nach Meinung vieler Experten verfassungswidrig. Das OVG hat unsere Kritik an der Regelung bestätigt. Es muss endlich Schluss sein mit dem Konflikt auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten. Anstatt eine rechtssichere und faire Regelung zur Frauenförderung zu erlassen, nimmt Frau Kraft es tatenlos hin, dass es zu einem wahren Beförderungschaos gekommen ist. Wir müssen den aktuellen unhaltbaren Zustand im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell beseitigen. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt, wie das Problem sachgerecht gelöst werden kann. Denn wir wollten noch vor der Landtagswahl Klarheit haben. Rot-Grün hat unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Damit gibt es keine Chance mehr auf eine schnelle Beseitigung der Verfassungswidrigkeit durch den Landtag selbst.

DBB NRW Magazin: Heißt das, Ihre Fraktion wird in Münster eine Verfassungsklage gegen die umstrittene Frauenförderung in der Landesverwaltung einreichen?

Armin Laschet: Ja, denn damit bleibt uns als Abgeordneten nur noch der Weg zum Verfassungsgericht in Münster, um die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung feststellen zu lassen. Wir wollen den Betroffenen eine Stimme in diesem Konflikt geben. Deshalb hat unsere Fraktion entschieden, dass wir gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag einreichen. Diesen werden wir jetzt zeitnah erarbeiten und dann in Münster einreichen.

DBB NRW Magazin: Im Hinblick auf die letzte Besoldungsrunde fragen wir uns inzwischen, ob der Tarifvertrag noch die Grundlage sein kann, da immer mehr reine tarifliche Strukturelemente mit Geld hinterlegt werden, die linear keine Rolle spielen. Wie stehen Sie dazu?

Armin Laschet: Leistung muss sich lohnen. Dieses Credo gilt auch für den öffentlichen Dienst. Unsere Beamtinnen und Beamten müssen ordentlich bezahlt werden. Aus diesem Grund hat die CDU zusammen mit der FDP erfolgreich gegen die verfassungswidrige Nullrunde von SPD und Grünen in den Jahren 2013/2014 geklagt. Wäre dies nicht geschehen, hätte die Landesregierung bis zum heutigen Tag kein Gespräch mit den Beamtengewerkschaften geführt. Zudem wurde Rot-Grün zur Übernahme des Tarifergebnisses 2013/2014 gezwungen. Die Gutsherrenart, mit der die rot-grünen Landesregierung damals vorgegangen ist, war ein Affront gegen alle Beamtinnen und Beamten in unserem Land.

Auch für die Besoldungsrunde 2017 hätte ich mir mehr vorstellen können. Die Landesregierung hätte gut daran getan auf die zeitliche Verzögerung von drei Monaten zu verzichten. Gerade jetzt wäre es ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierten Beamtinnen und Beamten gewesen, denn sie leisten viel. Ende des Jahres 2016 waren fast 10.000 Stellen im Landesdienst unbesetzt. Davon entfallen über 4.300 auf den gesamten Schulbereich, fast 1.600 Stellen auf die Polizei einschließlich der Verwaltung und über 1.000 Stellen auf die Finanzämter. Das muss sich ändern, denn unbesetzte Stellen unterrichten nicht, sorgen nicht für mehr innere Sicherheit und vollziehen auch kein Steuerrecht.

DBB NRW Magazin: Die rot-grüne Landesregierung spricht von einer Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, die wir jedoch nach wie vor vermissen. Vorausgesetzt die CDU erlangt in Nordrhein-Westfalen die Regierungsverantwortung. Was würden Sie dann tun, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen?

Armin Laschet: Der öffentliche Dienst steht natürlich in einer harten Konkurrenz um die klugen Köpfe mit der freien Wirtschaft. Daher braucht es endlich eine Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst, die nicht nur angekündigt, sondern auch konkret ausgestaltet wird. Wir brauchen ein modernes, leistungsfähiges und flexibles öffentliches Dienstrecht. Das Land muss ein attraktiver Arbeitgeber sein, nicht nur hinsichtlich der Bezahlung. Wir wollen eine zentrale und flexible Personalsteuerung einsetzen. Wir wollen das Gesundheitsmanagement weiterentwickeln. Wir wollen verpflichtend Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzepte erstellen. Nur so können wir auch die Spitzenkräfte von morgen erreichen.

DBB NRW Magazin: Zuletzt zum Thema „Gewaltprävention“. Wie weit legen Sie in diesem Zusammenhang die Dienstherrenpflicht aus?

Armin Laschet: Das gesellschaftliche Klima ist in den letzten Jahren rauer geworden. In Zeiten, in denen es immer öfter zu verbalen Attacken und sogar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen kommt, darf der Dienstherr nicht einfach nur tatenlos zusehen. Er hat schließlich die Pflicht seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor solchen Übergriffen zu schützen. Wir haben seit 2010 sechs Anträge und einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um die Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Es ist aber leider immer dasselbe Spiel: SPD und Grüne haben all diese Vorhaben mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Warum Rot-Grün hier nicht tätig wird, bleibt ein Rätsel.

DBB NRW Magazin: Herzlichen Dank für das Gespräch.