Ressorts haben notwendige Änderungen umgesetzt

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung kommt

25. Mai 2018

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird heute (25.05.) direkt anwendbares Recht. Nationale Regelungsspielräume bestehen nur noch in einem begrenzten Umfang.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird heute (25.05.) direkt anwendbares Recht. Nationale Regelungsspielräume bestehen nur noch in einem begrenzten Umfang.

Die bisher für Unternehmen einschlägigen Regelungen des deutschen Datenschutzrechts werden damit weitgehend durch die Verordnung ersetzt. Ergänzende nationale Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes treten heute in Kraft.

Auch für Behörden gilt grundsätzlich die DS-GVO. Allerdings sind insbesondere die Rechtsgrundlagen im nationalen Recht zu konkretisieren. Für bestimmte Bereiche ist zudem die Richtlinie (EU) 2016/680 in nationales Recht umzusetzen, die sich auf Straftaten und Strafvollstreckung bezieht.

Das Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechtes an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - NRWDSAnpUG-EU) ist vom Landtag verabschiedet.

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stellungnahme darauf gedrungen hat, dass Rechte der Beschäftigten nicht weiter eingeschränkt werden und auch Mitbestimmungsrechte der Personalräte nicht beschnitten werden.

Weitere Infos finden Sie u. a. auf der Website der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.ldi.nrw.de).