Trotz Verbesserungen auf der Zielgerade bleibt die geplante große Reform ein Reförmchen

Dienstrechtsreform – Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet

08. Juni 2016

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt.

Was ist die Treue von Beamten wert? Diese Frage wird nach dem gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen künftig nicht mehr mit „Null Komma Nix“ beantwortet werden müssen. Denn nach dem Willen der Regierungsfraktionen wird die so genannte Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte wieder eingeführt. 300 Euro sollen sie dann für 25-jährige Treue erhalten, zum 40. und 50. Dienstjubiläum soll es 450 bzw. 500 Euro geben. „Wir freuen uns sehr, dass die Fraktionen unseren Empfehlungen nachgekommen sind und den Beamtinnen und Beamten diesen Akt der Wertschätzung zukommen lassen wollen“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 und A4. Diese ist absolut zeitgemäß, da die Besoldung bei einer Vollzeittätigkeit nur knapp über dem Sozialhilfe-Niveau liegt. Der DBB NRW vermutet, dass die Abschaffung eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2015 ist. In diesem war eine Unteralimentation für diese Gruppen angedeutet worden. Alle Beamtinnen und Beamten, die bisher in den Besoldungsgruppen A3 und A4 eingestuft waren, sollen künftig nach A5 übergeleitet werden.

Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag noch folgende Punkte:

Was auf den ersten Blick nach einer großen Zahl von Verbesserungen aussieht, ist auf den zweiten Blick aber nur ein Sammelsurium an kleinen Einzelmaßnahmen. Das eigentliche Ziel, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, wird damit nicht erreicht. Zu viele Chancen bleiben ungenutzt, zu viele wichtige Bereiche nur in schöne Worthülsen gekleidet. So tauchen zum Beispiel die gerade besonders modernen Worte: Personalentwicklung, Interkulturelle Kompetenzen und Gesundheitsmanagement im Gesetzentwurf auf, wie genau sie ausgestaltet werden sollen bleibt jedoch offen. Weder gibt es eine inhaltliche Definition, noch verbindliche Standards und es wird auch kein Geld oder Personal dafür eingeplant.

Sehr problematisch sieht der DBB NRW die aktuelle Regelung zur Frauenförderung. Grundsätzlich unterstützt er die Förderung von Frauen in Führungspositionen ausdrücklich. In der aktuellen Fassung bringt der Gesetzentwurf für Frauen jedoch keine wirklichen Verbesserungen. Denn unabhängig von der Rechtsunsicherheit, die er mit sich bringt, setzt er auch an der falschen Stelle an. Wer Frauen effektiv fördern will, der muss schon bei den Beurteilungskriterien selbst ansetzen. Denn Erfahrungen zeigen, dass Frauen unverhältnismäßig oft schlechter bewertet werden als ihre männlichen Kollegen. Nicht selten hängt das auch mit der Tatsache zusammen, dass sie in Teilzeit arbeiten. ‚Wer nur die Hälfte der Zeit anwesend ist, kann auch nur halb so gute Leistungen bringen‘ – so denken immer noch viele Beurteilenden. Wer Leistung aber nur mit Anwesenheit gleichsetzt, verkennt die Qualität der in kürzerer Zeit geleisteten Arbeit.

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass der Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten einige Vorteile bringt, aber eben doch nicht angekündigte „Große Wurf“ ist. Hintergrund dafür ist vermutlich vor allem das Gebot der Kostenneutralität, das über der ganzen Reform geschwebt und wirkliche Verbesserungen unmöglich gemacht hat. Denn ohne finanzielle Mittel können höchstens kleine Reparaturen gemacht werden.

Entgegen anders lautender Mitteilungen konnte die Kostenneutralität aber tatsächlich erreicht werden. Denn die jetzt entstehenden Mehrkosten sind bereits durch Einsparungen aus der ersten Stufe der Reform, im Mai 2013, gedeckt. 

 

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.